Elterngeld

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen? Wenn ich das richtig verstanden habe, bemisst sich das Elterngeld, auf die Einnahmen des Vorjahres. Bedeutet das, exakt die letzten 12 Monate vor Geburt? Oder bedeutet das, wenn man im Juli 2011 ein Kind bekommt, wird das Jahr 2010 betrachtet?

Ich bin Drehbuchautorin und bekomme sehr unregelmäßig Geld. Wenn, dann auf einmal sehr viel, zwischendurch oft viele Monate wenig bis gar nichts. Letztes Jahr hab ich einen Preis bekommen und 20.000 Euro erhalten. Wird so was auch angerechnet?

Ach je, ist das alles kompliziert. Vielleicht blickt jemand von Euch so richtig durch und kann mir helfen.

Liebe Grüße

nici

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Hallo,

wie ich das verstehe, bist du freiberuflich bzw. selbstständig? Dann ist es glaube ich so, dass als Grundlage die Einnahmen aus dem letzten Wirtschaftsjahr genommen werden, also im Juli 11 Geburt wären das dann die Einnahmen von Jan 10- Dez 10. Genau weiß ich das aber jetzt nicht aktuell - eine Freundin ist ebenfalls freiberuflich und hatte 2007 bei der Einführung des Elterngeldes dasselbe - sie wurde aber falsch informiert und ging von den Einnahmen bis kurz vor der Geburt aus, sie hat sogar geklagt wegen der Fehlinfo.

Am besten informierst du dich aber bei deiner Elterngeldstelle. Die geben dir alle Infos und mittlerweile haben sie ja etwas Erfahrung mit der Sache!

K.

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es werden die letzten 12 monate vor der geburt gerechnet.

http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html

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Hallo Nici!

Wegen des Preisgeldes kann ich dir leider keine Auskunft geben (Glückwunsch, übrigens!).

Für die Berechnung des Elterngeldes werden exakt die letzten 12 Monate herangezogen. Wenn du freiberuflich arbeitest, musst du eine Gewinnermittlung vorlegen, und da bei Freiberuflern nicht alle 12 Monate berücksichtigt werden können (weil die genaue Versteuerung in der Regel ja erst nachträglich erfolgt) wird das Einkommen anhand der anderen Monate geschätzt.

Wir hatten z.B. bei Antragabgabe eine Gewinnermittlung für das Jahr 2009, Geburt war im September 2010. Es wurde das Durchschnittseinkommen aus 2009 angesetzt, wir müssen jetzt die Gewinnermittlung von 2010 bei der Elterngeldstelle einreichen und das Einkommen korrigieren lassen.
(Zum Glück nach oben :-), sonst müssten wir was zurückzahlen).

Hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
LG!

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Preisgelder sind keine EInkommen aus Erwerbstätigkeit, zählen also nicht.

Dann scheint das ja freiberuflich bzw. selbstständig zu sein. Wie lange machst du das und machst du es durchgängig? DAnn zählt der letzte Veranlagungsraum, wenn es durchgängig in den 12 Moanten vor der Geburt und im letzten Veranlagungszeitraum war.