was passiert mit den übrigen kyros?

hallo mädels!
gehts euch auch so, der kopf kreiselt u laufend hat man neue fragen... heute nacht hat mich plötzlich die frage durchzuckt, was ist wenn eingefrorene blastos übrig bleiben, was passiert mit denen???#kratz
grüssle!

1

Ich dachte man kann keine Blastros einfrieren. Oder seh ich das falsch? Ich dachte es wird gleich nach der Befruchtung eingefroren.
Wenn du schwanger bist, dann können die einfach eingefroren bleiben, wenn du später noch ein Baby möchtest. Oder du läßt sie verwerfen.

2

hmm #kratz hab den doc so verstanden, dass er immer wartet, bis es blastos sind u dann die TF werden u der rest eingefroren, er meinte manche kiwu´s frieren schon früher ein, bevor es sich geteilt hat, da weiss man aber nicht was sich daraus entwickelt... viell. hab ich aber falsch verstanden, werd beim nächsten termin nochmals nachfragen!
wegwerfen.... wäre ein schlimmer gedanke für mich! #gruebel
lg

4

des rätsels lösung sind unterschiedliche handhabungen des embryonenschutzgesetzes in den bundesländern! in BW, BY und B werden tatsächlich blastos eingefroren! (s. HP KiWu Darmstadt) in den übrigen ländern gilt: einfrieren oder verwerfen nur im vorkernstadium erlaubt, wo der embryo rechtlich noch kein embryo ist. ab zellteilung ist er das.

viele grüße, t

weitere Kommentare laden
3

In Deutschland müssen die Eizellen eingefroren werden, bevor sie sich das erste Mal teilen -die erste Teilung findet nach ca. 30 Stunden statt (nach Befruchtung), d.h. nach 24 Stunden etwa wird eingefroren.
Eizellen, die sich einmal geteilt haben, dürfen in Deutschland weder eingefroren noch verworfen werden, sondern müssen eingesetzt werden.

Allerdings machen das viele Kiwu-Praxen so, dass sie mehrere Eizellen bis zur Blasto entwickeln lassen, dann die besten raus suchen und den Rest verwerfen. Aber Blastos einfrieren, das wäre mir neu, wenn das in Deutschland geht.

8

Das geht nur im Notfall.
Und das Embryonenschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Also nicht abhängig von den Bundesländern.
Es gibt in Deutschland aber Praxen, die eine liberalere Auslegung des Gesetzes praktizieren und mehr als 3 EZ 5 Tage lang kultivieren. Vernichten dürfen sie die überschüssigen Embryonen aber nicht (der Punkt ist im Gesetz eindeutig). Darum werden sie dann dann eingefroren.
Wenn das Paar die Embryonen irgendwann nicht mehr will, dann hat die Praxis allerdings ein gewaltiges Problem. Denn diese Embryonen dürfen definitiv nicht vernichtet werden. §2 (2)
Auch das Paar selbst kann die Vernichtung der Embryonen nicht anordnen. Meine Kiwu-Ärztin hat mir mal erklärt, dass diese Embryonen ein echtes Problem für die Praxen darstellen und es Überlegungen gibt, ob in so einem Fall nicht eine Adoption der Embryonen erlaubt wäre. Juristen sind sich da aber nicht einig.

9

Blastozyten dürfen eingefroren werden!
ABER: nicht als Ziel - wenn ich ne Kryo mache dann nur Blastos. Sondern wenn du 3 EZ zum Transfer auswählst, diese ggf. zur Blasto gekommen sind und du am Transfertag nur 1 zurück willst, dürfen die anderern 2 als Not-Kryo eingefroren werden. Es kann dich niemand dazu zwingen, 3 einsetzen zu lassen .Bei uns wars so.

Aber wie gesagt, das Ziel ist es natürlich die im PN Stadium einzufrieren.