Jugendamt will klagen -> Unterhalt

Hallo :-)

Anfang Februar und Mitte Februar schickten ich, sowie meine Beraterin auf dem Jugendamt an den Vater meiner Maus ein Schreiben. In diesen Schreiben steht das er einiges an Unterlagen entweder dem JA oder mir zuschicken soll, aufgrund der Berechnung/Unterhaltstitel.

Mein Schreiben (Einschreiben/Rückschein) kam nach 2 Wochen zurück, er hat es sich auf der Diensstelle nicht abgeholt. Das Schreiben meiner Beraterin hat er auch für Null wahr genommen.

Am 8. war Fristende, daher rief ich heute beim JA an und frug erstmal nach, wobei ich die Informationen von oben bekommen habe. Nun setzt sie nochmals ein schreiben für ihn auf mit wieder einer Frist. Sie sagte wenn er wieder nicht reagiert solle ich klagen mit Hilfe eines Beistandes.

Nun frage ich mich aber ob das überhaupt von nützen sein kann. Lini ihr Dad beendet erst dieses Jahr seine Lehre (er ist fast 28), hatte die vorrigen alle abgebrochen. Wollte nach der Lehre Abi machen/Studieren, evtl. umlernen. Er ging davon aus das dies einfach so funktionieren würde und ich wollte ihm mit Hilfe des JA im grunde nur etwas in den Hintern treten. Ich wollte das er von amtlicher Seite erfährt das dieser Weg so nicht richtig ist, eben das er auch Pflichten hat. Er hat die letzten 5 Jahre keine Cent bezahlt.

Und nun weiß ich nicht ganz weiter. Wie soll ich verfahren und was ganz wichtig ist -> ich bekomme momentan ALG2, gehe ca. 35 Stunden in der Woche arbeiten, diese Stunden kommen durch einen 1,- Job und 2 kleinen Minijobs zustande, durch die ich 100,- dazu verdiene und bei dem 1,- Job auch. Lini bekommt ihr Kindergeld, den Unterhaltsvorschuss und Wohngeld. Kann ich mich darauf vorbereiten das ich die Kosten tragen muss, falls es aufs Gericht geht?

Lieben gruss

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Hi!

Mit absoluter Sicherheit kann ich das nicht sagen aber ich glaube nicht dass du das zahlen musst.
Bei mir ist gerade eine Pfändung gegen den Kindsvater rausgegangen und ich habe dafür auch Prozesskostenhilfe bekommen (Lebensgefährte verdient+Kindergeld 2x+Unterhaltsvorschuss 2x).

Und weißt du was? Ich mag dir fast gratulieren, dass die Klage rausgehen soll. Bei mir hat es ein ganzes Jahr gedauert, bis die mal aus dem Pott gekommen sind! Immer wieder wurden ihm Fristen gesetzt und er hat alles ignoriert!Den Titel gab es dann endlich und nun ist schon wieder ein Jahr rum, bis endlich gepfändet wird weil er nicht ans Amt zurückzahlt.

Ich finde das schon richtig so. Nur weil er ewig Lehrling/Schüler/Student ist kann er trotzdem mal merken, dass er auch Pflichten als Vater hat.
Du musst ja auch sehen wir du euch durchkriegst und dich fragt keiner danach wie du das machst....

Alles Gute!

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Hallo und vielen dank :-)

"Du musst ja auch sehen wir du euch durchkriegst und dich fragt keiner danach wie du das machst.... "

Das macht Mut für den Weg und die Zeit die bevor steht denn ich habe auch bissl Angst oder nicht Angst....aber eben ein mulmiges Gefühl im Bauch das er dadurch, um mir eines Auszuwischen den Kontakt zwischen seinem Kind und ihm saußen lässt, einfach so als....Rache nenn ich es mal. Denn dies möchte ich nicht, aber ich kenne ihn und er würde es auf dem Rücken unseres Kindes austragen, mir ein schlechtes Gewissen machen und falls es doch nicht zum Abbruch kommt, meinem Kind erzählen wie schlecht ich doch bin.

Aber wir werden sehen. Vieleicht kommt es ja anders.

Lieben Gruss

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Hi!

Genau aus diesen Gründen habe ich auch lange meinen Mund gehalten und bin mit Schwierigkeiten im Umgang, Unterhalt etc. nicht zum Amt gegangen.

Aber weißt du was? Wenn du ihn so kennst (dass er sich so verhalten wird wie du es schreibst) und er seinen Frust darüber dann an eurem Kind auslassen wird, dann solltest du erst Recht auf dein bzw auf das Recht des Kindes auf Unterhalt pochen! Denn wenn du in dieser Sache keinen Druck machst, dann wird er eine andere Angelegenheit finden, an der er an seinen Frust gegen dich ausspielen kann.

Zudem ist es ja keine Laune von dir, sondern seine PFLICHT! Es gibt Gesetze darüber und wenn er damit ein Problem hat, dann sollte er mal erwachsen werden.
Er hat auch ein Kind in die Welt gesetzt, nicht nur du allein!

Und was bringt es dir/euch, wenn du ihn weiter in Watte packst und ja keine Forderungen stellst!? Wie schon gesagt, dich fragt doch auch keiner wie du EUER Kind versorgst! Auf dich nimmt er doch auch keine Rücksicht und ist nicht bemüht, dich ja nicht zu verärgern damit du es ja nicht gegen ihn verwendest vor seinem Kind?!

Kopf hoch, du vertrittst nur die Rechte deiner Tochter. Und wenn er so drauf ist wie du sagst, dann hat er diesbezüglich keine Rücksicht verdient. Zumal du dir diese Rücksicht auch nicht leisten kannst. Sollte dein Kind zurückstecken und ewig "arm" leben, nur damit der Herr Papa schön sein Leben leben kann ohne Verpflichtungen?

Ich grüß dich ganz lieb

manyatta

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Hallo,

besteht eine Amtsvormundschaft für Deine Kleine?
Dann klagt das JA. Beantrage eine Prozesskostenbeihilfe.
Den Vater meines Sohnes habe ich wegen der Nichtzahlung des Unterhaltes bei der Polizei angezeigt(Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung), ich denke, das ist in deinem Fall auch sinnvoll, da muss er reagieren.
Titel hast Du?
Dem JA sind die Rückstände bekannt, denk ich mal. Setz Dich doch mal mit der Bearbeiterin vom Ja zusammen, welche Möglichkeiten ihr habt, dort Druck auszuüben.
Und mach dich darauf gefasst, daß es einige Zeit dauern kann.. Bei uns waren es 2 Jahre von der Anzeige bis zum Reagieren des Gerichts bzw. des Gerichtsvollziehers zwecks Pfändung.

LG

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Hi und danke vorab aber was ist eine Amtsvormundschaft? Ist das nicht dieser Beistand?

Bestehen tut das momentan noch nicht, dennoch sagte mir meine Beraterin gleich am Telefon das wenn er jetzt, beim 3. Brief wieder nicht reagiert, sie dann zum klagen rät bzw. es gleich so ausdrückte "dann wird geklagt", mit Hilfe des Beistandes.

Ja, das mit der Anzeige darauf wurde ich auch schon hingewiesen. Aber kann man das denn gleichzeitig tun? Also das ich klage mit Hilfe des JA´s und gleichzeitig diese Anzeige? Oder lieber erstmal das mit dem JA abwarten?

Bei diesen Schreiben ging es ja um diesen Titel der ja dadurch gemacht werden sollte, nur interessiert das den Herrn ja nicht, er schafft es nicht mal in fast 1 1/2 Monaten sämtliche Unterlagen einzureichen. Von ihm kam rein garnix, dabei sind wir in Kontakt und Umgang mit seinem Kind hat er auch. Er verliert aber weder telefonisch irgendein Wort darüber, noch persönlich. Er wird es nicht für ernst nehmen und denkt das ist nur Spass.

Ich bin leider erst im Februar diesen Jahres richtig darauf aufmerksam geworden das man sich als Mama eben kümmern muss und sich nicht darauf verlassen kann das er für die letzten 5 Jahre den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss. Dieser läuft irgendwann ja auch aus.

Ich wusste bis dato nichts von einem Titel oder einer Beistandschaft, als ich es dann aber erfuhr, dank Urbia, bin ich geflitzt. Im Grunde ist er also erst seit Februar im Rückstand.

Wie auch bereits geschrieben ist er ja erst dieses Jahr fertig mit seiner Lehre. Vorher brach er alle ab oder war arbeitslos.

Ich und meine Beraterin wollen diese letzte Frist noch abwarten und dann werden wir darüber sprechen wie es weiter geht aber ich denke dann gehts gleich mit klagen los. Viele andere Möglichkeiten, bis auf diese Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung hat man ja nicht, sonst würde diese ja nicht jetzt schon vom klagen reden.

Wegen der Zeit die es dauern kann -> das nehme ich in Kauf. Hauptsache ich lasse für mein Kind nichts unversucht.

Lieben gruss



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Hallo winnie-windelchen,

ich habe ja auch so etwas ähnliches durch mit dem KV von meinem großen Sohn, ich kann dich dahin gehend beruhigen, die Kosten muss er zahlen, wenn es auf ein Gerichtsverfahren ankommt.
Er scheint es sich ja leisten zu können und für dich macht das alles der Beistand von deiner Tochter.
Ums zahlen wird er nie drum rum kommen. Das einzige was du beantragen musst ist Gerichtskostenbeihilfe die Papiere bekommst du aber vom Beistand mit.
Aber um ganz sicher zu gehen kannst du ja dann nochmal bei deinem Beistand dann nachfragen.

LG

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Wenn er nicht viel verdient kann auch er Prozeßkostenbeihilfe beantragen und bekommt diese auch bewilligt. Dann werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben und keiner zahlt etwas! Das Ganze geht dann zu Lasten des Steuerzahlers.

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"Das Ganze geht dann zu Lasten des Steuerzahlers."

Was aber folglich nicht meine Schuld ist oder die Schuld meiner Tochter sondern seine. Würde er zahlen, wären wir nicht da wo wir jetzt sind oder so wie es scheint demnächst sein werden.

Lg