Kindergarten Aufnahme mit 3 Jahren

Hallo zusammen,

Wir waren heute bei einen Kiga Info Tag.

Nun geht es ja bei den Kiga´s mit dem Start immer so wie mit der Schule ab September (in BaWü zumindest) los. Unser Sohn ist am 29. Aug. 2009 geboren, wird also 2012 3 Jahre alt.

Hat jemand von euch ein Kind in diesem "Monat" und ähnliche Verhältnisse wie wir? Wie läuft das mit der Aufnahme?
Bei uns hat es geheißen das die Kinder die zuerst 3 Jahre werden auch den Vorang haben. Also z.b. die wo im Januar Gebbi. haben und dann schon 3 Jahre alt sind.
Haben wir nun gute Chancen?
Weil wenn unser Junge nicht direkt aufgenommen werden würde, wäre er im nächsten Jahr ja schon 4 Jahre!

Was meint Ihr??


Danke

Lg

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Das hängt ganz davon ab, wie lang die Warteliste ist und wie viele Plätze frei werden.

Wir werden in den 4 Wunschkindergärten vermutlich auch dieses Jahr keinen Platz bekommen, dann ist Isabel 3 3/4 Jahre alt.
Bei uns läuft die Platzvergabe nach Alter und Wohnort. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist.

LG

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Hallo,

§ 24 Abs. 1 SGB VIII sichert allen Kindern in Deutschland einen Kindergartenplatz ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt zu. Ist Bundesrecht, gilt also überall. Der Anspruch gilt taggenau, d.h. bei Euch ab dem 29.08.2012. Das ist natürlich kein möglicher Anfangstermin, da in den Ferien, praktisch heisst das also nach den Ferien im September 2012.

Der Anspruch gilt allerdings nicht für einen bestimmten Kindergarten, sondern nur für einen bedarfsgerechten, wohnortnahen Platz. Diese beiden Begriffe sind dehnbar. Genaueres, besonders auch zum Betreuungsumfang, regelt Landesrecht. Das kenne ich in BaWü nicht.

Zunächst mal sollte man natürlich versuchen, im Wunschkindergarten einen Platz zu bekommen. Klappt das nicht, und auch nicht in dem zweit- und drittliebsten, muss man sich rechtzeitig, d.h. möglichst bald nach Erhalt der letzten Absage, an die zuständige Stelle wenden. Das ist nicht der Kindergarten, und auch nicht die Gemeinde, sondern der örtliche Träger der Jugendhilfe. Im Allgemeinen ist das der Landkreis, bei kreisfreien Städten die Stadt. Näheres regelt wieder Landesrecht. Wie das zuständige Amt bei Euch heißt kann man googeln. Falls vernünftiges Argumentieren nichts bringt, steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Ach ja: Unser Sohn ist Anfang Dezember geboren und hat seinen Kindergartenplatz ab 1. Oktober (d.h. mit 2 Jahren, 10 Monaten) bekommen.

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Hi,

dieses Gesetzt garantiert aber leider nur einen Platz innerhalb des 4. Lebensjahres. Das bedeutet, dass es keinen direkten Anspruch gibt, ab dem 3. Geburtstag.

lg

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Hallo Räuber-tochter,

Auch wenn es die Gemeinden gern so hätten wie von Dir beschrieben und es auch gelegentlich so darstellen, bleibt es dabei: Der Anspruch ist taggenau. Diese Auffassung wurde auch obergerichtlich bisher nie in Frage gestellt.

Die Länder hatten mal aus Kostengründen vorgeschlagen, dass der Anspruch ab dem auf den 3. Geburtstag folgenden August (also ab neuem Kindergartenjahr) gelten sollte. Der Vorschlag konnte sich beim Bund allerdings glücklicherweise nicht durchsetzen (Drucksache 313/95).

Und damit steht es (seit 1995) so im Gesetz (§24 SGB VIII, Absatz 1): "Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung."

Dazu gab es noch Übergangsvorschriften, um besonders den westdeutschen Kommunen zu ermöglichen, hinreichend Plätze zu schaffen. Diese sind jedoch am 31.12.1998 abgelaufen. Seitdem gilt's.

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das ist nicht BaWü-abhängig, sondern das regelt jede sradt oder sogar jeder kindergarten alleine.

geh zu deinem kiga und lass dir schriftlich das aufnahmedatum geben...

ich hab unsere kinder schon nach der geburt angemeldet und unser kiga gibt dir 1 jahr vorher die verbindliche datumszusage (in unserem Kiga kriegt man einen platz ab dem 3. geburtstag bzw sofort danach, wenn ein platz frei wird)

#winke tanja

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Das hängt doch echt mit den örtlichen Gegebenheiten zusammen, also wieviel Plätze frei werden und wieviele Anmeldungen es gibt, das Alter und das Geschlecht ist auch entscheidend für die Gruppenzusammensetzung. Bei uns entscheidet das jeder Kindergarten selbst, wie er das handhabt.

Wir haben unseren Kleinen in 20 Kindergärten angemeldet und nur eine Zusage bekommen, sonst nur Absagen ...

VG
B