Muss ich Unterhalt beantragen?

Hallo ihr lieben,

ich beziehe zur Zeit von der Arge einen Zuschuss zur Miete. Nun hat diese mich aufgefordert Unterhalt für meinen Sohn beim Jugendamt zu beantragen. Das hab ich bisher nicht getan, weil mein Ex mann und ich uns das Sorgerecht teilen d.h. mein Sohn ist an 4 Tagen der Woche bei mir und an 3 Tagen beim Vater. Er kümmert sich vorbildlich, hat nur im Moment keinen Job und ich finde das mit dem Unterhalt einkassieren in unserem Fall eher ungerecht.

MUSS ich Unterhalt beantragen wenn sich beide Elternteile ums Kind kümmern?

Vielleicht kennt sich der eine oder andere von euch aus. Würde mich über Antworten sehr freuen.

LG Susi

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Wenn du von der ARGE Geld beziehst ,mußt du dich um den Unterhalt fürs Kind kümmern bzw. UV beantragen.
Es kann sonst sein ,daß sie dir diesen Betrag einfach so anrechnen und du bekommst dann vom Amt weniger.
Wie das allerdings läuft ,wenn das Kind abwechselnd bei euch ist ,weiß ich nicht.
Vielleicht fragst du mal direkt bei deinem SB nach.

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Hallo.

Ja, musst Du, da Du ja Geld für Deinen Sohn von der ARGE bekommst und Unterhalt ist eine vorrangige Leistung.
Du kannst natürlich auf den Unterhalt verzichten, wenn Du der Meinung bist, da man diesen bei Euch gegenseitig aufrechnen kann ... dann würde der Unterhalt aber trotzdem fiktiv auf Euer Alg II angerechnet werden.

Du kannst nicht staatliche Leistungen kassieren und Deinen Mann "schonen" wollen.
Du wirst ja eh nur Unterhaltsvorschuß bekommen und wenn Dein Mann nicht leistungsfähig ist, da arbeitslos (wobei es darauf ankommt, ob er Alg I oder Alg II bekommt, da er mit Alg I durchaus leistungsfähig, zumindest teilweise, da der Selbstbehalt da nur bei 750,- liegt), muss er diesen auch nicht zurückzahlen.

Gruß von der Hedda.

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Ah ok. Und sobald er arbeitet, berechnet das JA den Unterhalt nach seinem Einkommen.

Weisst du wie das dann ist wenn er z.B. 900 Euro verdient? Z.B. sagt JA er muss dann 150 Euro bezahlen. Muss ich dann beim Jugendamt den Rest beantragen? Hab irgendwas gelesen von 240 Euro Unterhalt.

Och ist das Kompliziert. #schmoll

Aber lieben Dank für deine Antwort.

LG Susi

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Hallo.

Unterhaltsvorschuß beträgt 133 Euro.
Wenn der Vater 150,- zahlen kann, ist das schön ... mehr gibt es nicht. Das Jugendamt würde nur bis zur Höhe des Unterhaltsvorschußes aufstocken, aber mit 150,- liegt er ja schon drüber.

Gruß von der Hedda.

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Ihr solltet Euch erkundigen, ob das Wechselmodell (jeder betreut gleich viel) eventuell etwas bringt.