Ist es wirklich verjährt

Hallo,

ich hoffe mirkann jemand weiterhelfen,
Ich habe im Jahr 2008 einen Bekannten 350,00 Euro geliehen´und leider bis heute noch nicht erhalten, bei jedem Anruf vertröstet er mich auf den nächsten Monat,

Ich möchte ihn jetzt gerne Anzeigen weil er mittlerweile auch seine Nummer geändert hat und ich ihn weder zuhause noch woanders erreichen kann. Ist es eigentlich schon verjährt oder kann ich trotzdem diese Angelegenheit meinem Rechtsanwalt geben.

Vielen Dank im Voraus.
Anja

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Hallo,

hast Du denn was schriftliches das Du deinem Bekannten Geld geliehen hast ???

Lg

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Nein leider nicht,nur ein paar sms von ihm das er es demnächst zahlt. Die sms sind v.2009, habe es extra nicht gelöscht,

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oje, da werden wohl allenfalls schlagkraeftige Argumente im buchstaeblichen Sinne helfen....

viel Glueck

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Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem 31.12.2008 0.00Uhr endet ergo am 31.12.2011

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Das stimmt zwar, kann man hier aber nicht ohne weiteres so anwenden.
Wir wissen nämlich gar nicht, was zum Thema Rückzahlung vereinbart war.
Die Verjährungsfrist beginnt nämlich erst dann, wenn der Termin zur Rückzahlung erreicht ist, das Darlehen also fällig ist. Sonst könnte sich ja niemand länger als 3 Jahre einen Kredit nehmen oder Geld leihen.

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Ich denke SMS werden wohl keine Beweiskraft haben und ob ein Anwalt wegen 350,00 lohnt wag ich auch zu bezweifeln. Wenn bei Deinem "Bekannten" nix zu holen ist, bleibst Du vorerst mal zumindest auch auf den Anwaltskosten sitzen.

Ich würde die Sache unter schlechte Erfahrungen abhaken und für die Zukunft, bei Geld hört die Freundschaft auf.

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Natürlich kannst Du es Deinem Rechtsanwalt geben (ich bin immer erstaunt, wie viele Leute doch einen "eigenen" Rechtsanwalt haben...)

Ob es Sinn macht, gutes Geld, schlechtem hinterherzuwerfen, wage ich zu bezweifeln.

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"(ich bin immer erstaunt, wie viele Leute doch einen "eigenen" Rechtsanwalt haben...) "

Das wundert mich auch!

LG,

W

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geh in einen Schreibwarenladen und kauf dir einen Gerichtlichen Mahnbescheid, ausfüllen und beim zuständigen AG abgeben, ca 20€ zahlen und zustellen lassen.

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Da kann ich nur zustimmen.

Um das Geld zurückzufordern braucht Ihr auch nicht zwingend etwas schriftlich vereinbart zu haben. Wenn er den Bescheid bekommt, hat er die Möglichkeit, Deinen Anspruch anzuerkennen oder abzulehnen.

Erkennt er ihn an, ist es gut. Leider heißt das manchmal nicht, dass Du dann Geld bekommst, aber Deine Ansprüche sind definiert und falls er dann noch nicht zahlt, kannst Du ggf. weitere Schritte bis zur Pfändung einleiten.

Lehnt er ab, muss er begründen. Dann könnten die sms von Vorteil sein. Also weiterhin aufbewahren und ggf. dann an einen Anwalt übergeben. Wobei Kosten und Nutzen abzuwiegen sind.

Viel Erfolg!

S.

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Wegen was willst du ihn denn anzeigen? Eine Strafanzeige bringt dir dein Geld auch nicht wieder.
Wieso glauben immer so viele, dass sie nur eine Strafanzeige machen müssen, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen?

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deswegen fragt sie ja, ob ein Anwalt helfen koennte... fuer ne Strafanzeige braeuchte sie den nicht....

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Hallo,

da hast du dann wohl ein Problem. Und zwar nicht wegen der Verjährung. Vielmehr kannst du ohne schriftlichen Vertrag nicht nachweisen, dass du das Geld verliehen hast.

Natürlich kannst du einen Anwalt einschalten. Aber ohne Beweise kann der auch nicht wirklich viel machen. Außer natürlich, dein Bekannter ist leicht zu beeindrucken und würde aus Angst vor einer Klage sofort bezahlen, wenn die Zahlungsaufforderung vom Anwalt kommt. Das zieht aber nur bei den wenigsten Menschen.

Anzeigen kannst du ihn nur, wenn er eine Straftat begangen hat. Aber auch dafür muss es Beweise geben.

Gruß
Sassi