Wann 2. Kind, damit ich wieder volles Elterngeld beziehe?

Guten Morgen zusammen,

erst mal einen #tasse für alle!

Und nun zu meinem "Problem". Ich habe nur noch für 21 Tage die Pille zu Hause.

Nun frage ich mich, wann ich denn wieder schwanger werden dürfte, damit ich wieder 65 % Elterngeld bekomme?

Ich hatte nur 6 Monate Elternzeit genommen und arbeite schon seit dem 01.02.2011 wieder Vollzeit. Mein Mann ist derzeit in Elternzeit. Da ich jetzt Steuerklasse 3 habe, würde ich gerne soviele Monate wie möglich davon in die "neue" Elternzeit mitnehmen. Ich habe gehört, ich müsse jetzt 12 Monate arbeiten, damit ich wieder 65 % Elterngeld bekomme. Aber zählt da der Mutterschutz mit rein? Dürfte mein 2. Kind schon Anfang März zur Welt kommen?

Fragen über Fragen... Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal.

LG

Lumidi#winke

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Bekommst Du Kinder NUR wegen dem Elterngeld ?

Oder willst Du das Kind,weil es aus Liebe entsteht ?


So ein Kind kann man doch nicht nach Geld planen.


Okay, Kinder sollten schon im geregelt-finaziellem Umfeld aufwachsen ABER Deine Frage kommt mir recht "spanisch" vor.



lg

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ist deine antwort ernst gemeint???
das ist derart schwachsinnig, an den haaren herbeigezogen und unverschämt, da bleibt mir die spucke weg....#contra

@TE: ich glaube, dass damit 12 monate "reines" arbeiten gemeint sind (glaube ich mal aufgeschnappt zu haben, wir wollen unsere kinder nämlich auch nuuuuuur wegen des geldes, da habe ich nämlich viel mehr von als von meinem überdurchschnittlichen gehalt #augen)


#winke

3

Warum kommt dir die Frage spanisch vor?

Wir haben eine Eigentumswohnung, die wir abbezahlen müssen und da spielen Finanzen ja wohl eine große Rolle. Wenn 1000 € im Monat dann weniger auf dem Konto sind, dann können wir uns ein zweites Kind nun mal nicht leisten!

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Lass Dich nicht ärgern von manchen hier, die immer nur auf Stunk aus sind. Ich finde die Frage durchaus berechtigt, weil ich ähnliche Überlegungen habe. Wir wollen auch ein zweites Kind und warum soll ich auf einen beträchtlichen Teil Elterngeld verzichten, nur weil wir uns zwei oder vier Monate "zu früh" nicht beherrschen konnten? Ich finde, lieber so gedacht, als dann im Nachhinein rumgejammert.

Aber zu Deiner Frage: Der Mutterschutz wird für die Berechnung des Elterngeldes nicht mit berechnet. Das heißt, Du müsstest mindestest bis Ende Januar 2012 arbeiten und könntest frühestes ab Februar 2012 in Mutterschutz gehen. Realistischer Entbindungstermin wäre dann frühestens Mitte März. Dann hättest Du 12 volle Monate gearbeitet und die werden fürs Elterngeld berücksichtigt.

Ich drück Dir die Daumen, dass es klappt :-). LG reveal

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Danke für deine liebe Antwort. :-)

Ich hatte halt überlegt wie das dann wäre. Bei unserem Spatz (geb. am 01.08.2010) musste ich ja die letzten 12 Abrechnung (Juli 2009 - Juli 2010) abgeben und ich war ab dem 12.07.2010 im Mutterschutz.

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aber selbst wenn es sich um einen monat nicht genau "rausgeht", wird dieser monat ja "nur" prozentual berücksichtigt, und soviel macht das dann evtl. gar nicht aus....


#winke

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Du kannst sofort schwanger werden. In deinem Fall ist es völlig egal.
Mutterschutz und Elterngeldbezugszeiten zählen nicht mit in die 12 Monate ein und verlagern diese nach vorn. Da du aber nur 6 Monate + Muschu zu Hause warst, hättest du zu jedem Zeitpunkt dein neues Baby bekommen können - ohne finanzielle Verluste.
Einen finanziellen Verlust durch Elternzeit erhält man nur, wenn man Elternzeit OHNE Elterngeldbezug hat. Dann muß man danach wieder 12 Monate arbeiten um vollen Anspruch zu haben.

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Und hier nochmal zum Nachlesen.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html

Also...liebe Vorschreiberinnen. Nicht so schnell Halbwissen verbreiten ;-)

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Danke für den Link! #winke

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also vom elterngeld würd ich meinen kinderwunsch echt nicht abhängig machen...


naja aber jeder setzt ja andere prioritäten...

#augen

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Ja, es ist aber nun mal ein Unterschied, ob mal vielleicht in den ALG2-Bezug rutscht wegen zu vielen aufeinanderfolgenden Kindern - trotz einem gültigen AV oder ob man eben Elterngeld bezieht. Das kann schon ein gravierender Unterschied sein. Von daher ist der Ansatz schon richtig und wichtig.

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Ach ja? Und wie willst du ohne Einkommen das Kind dann versorgen?

Auch wenn ich noch einen Mann habe, sein Einkommen reicht für uns dann nicht!

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Hi,

ich schließ mich Kati543 an. Du bekommst das volle Elterngeld weil du zu keiner Zeit ohne Verdienst warst. Mutterschutz und Elterngeldzeit zählen nicht in den Berechnungszeitraum.

LG

Judith

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Ich habe mir nur die ersten Antworten durchgelesen und dann aufgehört *kopfschüttel*. Falls du die Frage also schon beantwortet bekommen hast, überlies das hier einfach.
Es zählen die 12 Monate Einkommen vor Beginn des Mutterschutzes (es sei denn, du bist Beamtin, dann ist das anders - war es bei mir jedenfalls). Wenn der Mutterschutz also im März beginnt, zählen die Monate März des Vorjahres bis Februar.
Ich kann die Überlegungen verstehen. Wir planen das zweite Kind dicht hinter dem ersten, auch wegen des Geldes. Uns gehen sonst 10.000-14.000€ verloren, wenn wir (wie ursprünglich geplant) 2-2,5 Jahre Abstand lassen.
Und nein, wir planen kein zweites Kind wegen des Geldes, sondern der Zeitpunkt ist wegen des Geldes so und nicht anders angedacht (wenn das denn so klappt, ich stille noch voll und habe meine Regel noch nicht wieder).

Viele Grüße
xyz mit Motte (*09/10)

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Danke für deine liebe Antwort!

Alles Gute! #winke