Kosten für Kabelfernsehen ohne Vertragsabschluss?

Aloha,

ich habe eine Frage, die ich heute Nachmittag mit meinem Anwalt besprechen werden, der vormittags immer bei Gericht ist.. es interessiert mich aber vorher, was da evtl auf mich "zukommt".

Am Freitag habe ich Post meiner Vermietergesellschaft bekommen, eine Mahnung über knapp 350 Euro für Gebühren für das Kabelfernsehen. Im letzten Jahr ist das hier im Haus umgestellt worden, vorher hatten scheinbar alle? Mieter einen eigenen Vertrag mit Unitymedia, nun hat im letzten Jahr die Vermietergesellschaft das Anbieten des Kabelanschlusses offenbar übernommen, dazu kam auch Post, daß man seinen Dauerauftrag entsprechend erhöhen sollte, da diese Kosten über die Miete laufen sollten.

Interessanterweise sollte ich da schon um die 200 Euro nachzahlen, da sowohl die Unitymedia als auch meine Vermietergesellschaft ihren Kunden nicht sofort nach Umstellung Bescheid gegeben haben, sondern erst ewig später. Dazu hieß es dann lax, daß mann sich die überzahlten Beträge natürlich von Unitymedia zurückerstatten lassen könne. Das fand ich schon massiv unverschämt. Der große Witz an der Sache war und ist, daß ich selbst niemals einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen habe, ergo auch nie diese Gebühren bezahlt habe! Ich habe keinen Fernseher..

Ich habe also bei meiner Vermietergesellschaft angerufen und schon leicht angesäuert gesagt, daß ich 1. diese Praxis des nach Monaten Bescheid gebens eines solchen Wechsels schon unverschämt finde und ich natürlich keinen cent zahle für Kosten eines Vertrages, den ich nie abgeschlossen habe und für eine Leistung, die ich gar nicht nutze. Das habe ich auch alles nochmal schriftlich an die Gesellschaft geschickt.

Am Freitag nun war diese Mahnung im Briefkasten, daß mein "Konto" bei ihnen im Minus sei um genannten Betrag, der aus den Kabelgebühren entstanden ist. Die Gebühren werden auf alle Mieter umgelegt und deswegen müßte ich das zahlen.

Ist sowas zulässig?!?! Ich ärgere mich grad immens über mich selbst, daß ich nicht schon damals beim Anwalt war.

Viele Grüße,

Ae

1

DAs der Vermieter einen gemeinsamen Kabelanschluss hat für alle und der verpflichtend ist, ist in Orndung. Der ist aber sicherlich erst ab Mitteilung bzw. auftreten der Kosten beim Vermieter zu zahlen. Also warum rückwirkend, wüßte ich nicht.

Aber das sind einfache Mietnebenkosten und von allen zu zahlen!

2

Danke für Deine Anwort!

Trotzdem verstehe ich das nicht - nur weil die Vermietergesellschaft die Verträge der Kabelanbieter übernommen hat, müssen jetzt plötzlich alle zahlen? Vorher war das ja ganz offensichtlich freiwillig, und nur, weil jetzt der Vermieter auch der Anbieter des Kabelfernsehens ist, gehört das plötzlich obligat zu meinen Nebenkosten? Das ist doch irgendwie seltsam - finde ich jedenfalls!

3

Nein, das ist nicht seltsam, der Vermieter wird nicht die Verträge übernommen haben, sondern einen Vertrag fürs Haus abgeschlossen haben. Der ist dann natürlich anteilig von allen Mietern zu zahlen, denn jeder kann ihn nutzen, wenn er es nicht tut, seine Sache.

weitere Kommentare laden
6

Nein, du brauchst nichts zahlen.

Wenn du die Sachlage dem Anwalt geschildert hast, bitte ihn einen Brief an die Verwaltung zu schreiben, dass dein Anschluss deaktiviert wird.

Such mal im Netz nach: "Kein Fernseher - Kabel zahlen?"



Josef

7

Aloha Josef,

danke für Deine Antwort!

Ich werde gleich mal googlen und wie gesagt mit meinem Anwalt sprechen.

Viele Grüße,

Ae

9

Da geht es um Einzelanschlüsse, die muss man natürlich nicht zahlen, wenn aber das Haus angeschlossen ist an einen Anschluss, wird der ja genutzt und jeder hat dne anteilig mit zu tragen!

weitere Kommentare laden
12

Die Auskunft von Susannae ist korrekt!!!

LG Jesssy

13

ups, ich meinte natürlich SusannEA