Verwirrung! BV oder AU?

Hallo ihr Lieben,
Bin verwirrt.....#kratz

BV spricht der AG bzw Betriebsarzt aus, richtig?

AU spricht der FA aus, ja?

Und in beiden Fällen hat das keine Auswirkung auf das Gehalt?

Im Bekanntenkreis erzählt mir jeder was anderes. Fakt ist, ich bin seit 6 Wochen krank geschrieben, auf dem Zettel vom Arzt steht AU-Bescheinigung....betriebsarzt haben wir keinen.

Ich bin verwirrt....bekomm ich denn nun dann bald (weniger) Krankengeld?

Danke für eure Hilfe!

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Ein BV kann jeder Arzt aussprechen, dein Gyn, dein Hausarzt oder oder oder...

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Hi,
habe seit 14.12.10 ein BV welches mir der FA ausgestellt hat.
Habe wie gehabt mein normales Gehalt weiter bekommen.
Hast also keine finanziellen Nachteile dadurch!

LG Carrera 36.SSW

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Hallo BV kann auch dein FA und oder dein HA aussprechen!
Eine AU ist doch nichts anderes als ne Krankmeldung (gelber Schein).Wenn du 6 Wochen wegen der selben Sache krank geschrieben bist, gibt es nur noch Krnkengeld..Sind weniger (wieviel weiß ich nit) und wird von der KK bezahlt..
Hoffe ich konnte dir helfen
LG Zaubermaus

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AU ist nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dh du bist nur Krank geschrieben.Nach den 6 Wochen bekommst du dann Krankengeld.BV kann ein FA natürlich auch ausstellen wenn das Leben von Mutter und Kind gefährdet ist,dann würdest du auch dein volles Gehalt weiterhin bekommen.So bekommst du nur prozentual Krankengeld.
Lg

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Mmh, mein FA hat mir gesagt, er dürfe kein BV aussprechen, nur Betriebsaerzte.
Bin am Freitag beim Hausarzt, mal sehn was der sagt.
Muss das denn auch alles so kompliziert sein?#schwitz

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Sorry,dass ich Dir bzw. Deinem FA widerspreche,aber auch eine Bv kann vom FA ausgesprochen werden. Ich habe meine stets nur vom Fa bekommen. Meine Firma z.B. hat gar keinen Betriebsarzt,ist aber egal,mein Fa kennt mich sowieso besser als ein Betriebsarzt.
Google mal danach:

"ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse
http://komnet.nrw.de/

Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.")

Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.

Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden.

Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.

Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html "

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Seltsam.....
Ich habe heute mein BV von meinem FA bekommen. Du solltest nochmal direkt nachfragen. Er kann dir ein volles BV ausstellen oder aber nur teilweise. Je nachdem, ob du alle Tätigkeiten ausüben kannst, aber nur mit begrenzter Stundenzahl oder ob er bestimmte Tätigkeiten mit dem BV ausschließt, die du nicht mehr machen sollst/darfst.

Ich war insgesamt 8 Wochen krank geschrieben und habe die letzten beiden Wochen davon von der KK Krankengeld bekommen. Durch das BV bekomme ich nun wieder das volle Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft.

Grüße

Sonja

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Ich würde den Arzt der die AU ausgesprochen hat nochmal drauf ansprechen und nachfragen ob nicht ein BV sinnvoller wäre!

LG
libretto

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wichtig wäre zu wissen, WARUM du krankgeschrieben bist?

eine au ist meist kurzfristig bei akuten beschwerden, eine bv eher bei gefahren, die von dem betrieb ausgehen und meist gültig bis zum beginn der mutterschutzfrist.

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Hallo

Ein BV kann auch dein AG aussprechen, der muß dein Gehalt normal weiter zahlen, bekommt das aber aus sonem Topf(weiß nich wie sich das nennt, allerdings nicht von der KK) zu mindestens 80prozent zurück. Es muß dann aber ein Beruf oder Tätigkeit sein die du laut Mutterschutgesetzt nicht mehr ausüben darfst. Wenn es was gesundheitliches ist müsste es dein FA ausstellen. Ich bin Taxi gefahren und durfte das nur bis zur 16ssw, hätte mein AG mich aber ins Büro gesetzt oder so dann hätte ich kein BV bekommen, da das aber nich möglich war bin ich seid Dezember zu hause.

Liebe Grüße und schöne Kugelzeit


Rita mit Amelie#herzlich(30ssw)#winke