Darf der FA wirklich nur 6 Wochen krankschreiben, dann BV?

Hallo Mädels

Ich war heute wieder bei meiner Frauenärztin, um mich weiterhin wegen extremer Übelkeit krankschreiben zu lassen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden hat die Sprechstundenhilfe das mit der Ärztin geklärt, ohne dass ich zu ihr rein musste
Die sagte dann, dass ich eigentlich maximal 6 Wochen krankgeschrieben werden kann, danach müsste ein Beschäftigungsverbot erfolgen, das wird dann bei meinem nächsten Termin am 3. März geklärt.
Ich bin dann ausnahmsweise die 7. Woche krankgeschrieben worden.

Ist das denn so?
Ich hab ja die Hoffnung dass es mir irgendwann mal wieder besser geht, dann dürfte ich ja trotzdem nicht mehr arbeiten gehen!
Bei meiner ersten Tochter war mir 5 Monate schlecht, aber nie so schlimm, so dass ich zwischendurch immer wieder mal arbeiten war.

Ich lese hier nur so oft, dass der Arzt einen immer weiter krankschreiben kann, wenn er das für nötig hält.
Was hat es dann mit den 6 Wochen auf sich?

Ich seh mich momentan absolut nicht in der Lage, morgens um 5 Uhr aufzustehen und dann im Büro dauernd über der Schüssel zu hängen- aber wenn die Übelkeit vielleicht doch bald vorbei ist, spricht ja nichts dagegen auch wieder zu arbeiten.

Wer kennt sich da aus?

LG
Leah

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das der Doc das nciht darf hab ich noch nie gehört....aber nach 6 Wcohen ändert sich dann dein Einkommen, da du statt deine Lohn Krankengeld bekommst. Bei einem BV ist das nicht der Fall, da läuft der Lohn weiter.

LG BUNNY

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huhu

wenn er dich mehr als 6 wochen krank schreibt bekommst du ab der 6. woche krankengeld von der Krankenkasse un kein gehalt mehr von deinen AG.

Das is nur 60% von deinen eigentlichen gehalt.

ein BV is besser da du dein volles gehalt bekommst ohne irgendwann krankengeld zu bekommen.

ich würde des so machen das er dich nich 6 wochen am stück krank schreibt sondern mal ne woche dann 2 tage pause dann wieder 2 wochen.

SO bist du nich 6 wochen AM stück krank...

BV wäre doch doof man geht ja nich davon aus das die Übelkeit ne ganze SS anhält.

Allerdings für FA un AG die einfachste variante ..:)

lg
corinna
mit #ei Etienne unterm #herzlich 20ssw#baby

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Also soviel ich weiß ist das aber nur so wenn sie nicht wegen ein und denselbem Grund krankgeschrieben wird, mit den zwei Tagen pause.
Wenn sie wegen ein und denselben Grund krankgeschrieben wird interesierien die letzten 6 Monate.

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Richtig!

und ich meine sogar, dass die ganze SS als "eine Krankheit" zählt.
Da muss es sich nur jeweils um SS-beidngte Beschwerden handeln und dann bekommst du nach den 6 wochen (auch wenns nich am stück is) schon krankengeld!

LG
Carina

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Alles Angaben ohne Gewähr...

Normalerweise darf Dich der Arzt so lange krankschreiben wie er lustig ist, natürlich nur wenn es dafür auch eine Diagnose gibt. Das weiss ich zufällig weil wir das Thema auch hatten.

Ich vermute mal das Dein Arzt das vieleicht nicht macht weil Dir nach 6 Wochen finanzielle Nachteile entstehen würden weil Du ja dann in`s Krankengeld rutschen würdest.
Folgt aber nach den 6 Wochen AU automatisch ein BV hätte das für Dich dann wiederum keinerlei finanziellen Nachteil.

Soweit ich weiss kann man ein BV aber auch zeitlich begrenzen und es nach "Ablaufdatum" entweder verlängern oder aber auslaufen lassen so das man danach wieder arbeiten geht. Frag doch mal danach.

Das wäre vieleicht eine Alternative wenn Du bis zur Geburt nicht dauerhaft daheim bleiben magst.

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hallo

sie kann dich schon länger als 6 wochen krankschreiben. aber das ist für deinen arbeitgeber schlechter zu planen mit vertretung und du bekommst nach 6 wochen nur noch krankengeld und hast finanzielle einbußen. mit berufsverbot kann dein chef jemand neues holen und du bekommst din normales gehalt weiter,das übernimmt dann deine kk und dein chef hat dadurch auch keine finanziellen nachteile.
lg siem auch mit bv ab montag und z.zt die zweite woche krankgeschrieben

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Hm, also das wäre mir auch neu.
Arbeite in einer Personalabteilung und wir haben durchaus Mitarbeiterinnen, die länger als 6 Wochen krank geschrieben sind, auch schwanger.
Nach 6 Wochen Krankschreibung (aus dem selben Grund) fällst du aber aus der Lohnfortzahlung raus, d.h. die KK übernimmt, und ich glaube auch nur noch 67 Prozent deines Nettos.
Dass nach 6 Wochen ein BV erfolgen MUSS, hab ich noch nie gehört, du würdest damit aber finanziell deutlich besser aussehen . Auch in Bezug auf dein späteres Elterngeld.
Aber wenn du eigentlich wieder arbeiten möchtest, und es keinen Grund dagegen gibt (ausser der merkwürdigen Einstellung deiner Ärztin), würd ich vielleicht nochmal mit deinem Hausarzt sprechen; vielleicht kann der nohc mal 2 Wochen dran hängen, bis es dir hoffentlich besser geht...
Gruss
Nike

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boaaaa was volles gehalt bei bv????wo gibbets den sowatt????hier net da gibts bei bv nur 80 przent von gehalt#schock

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ja das is deutschland :D

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Hallo

nbein er darf dich witer krank schreiben , nur wenn es wegen der gleichen sache ist , wird sich jetz dein Einkommen ändern , du bekommst ab der 7 woche nur noch Krankengeld ( soweit ich weiss sind das nur 67% oder so )

Von daher wenn deine Krankheit länger anhält ist ein Bv besser , da weder du noch dein Ag einbusen hat.

Lg Martina

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Das Problem ist eben das krankengeld, dass du dann nach 6 Wochen krankschreibung bekommst!

Du solltest durch die SS keine Gehaltseinbußen haben, deshalb will/darf/sollte dein Doc dich nicht länger krank scheiben!

Auch, wenn du mal 2 tage gehen solltest und er dich dann wieder krank schreibt, wegen der gleichen sache, bekommst du nach 6 wiochen krankengled - das wäre also keine Lösung!

Aber dein Doc kann das BV ja begrenzen auf erstmal 4 wochen!
Wenns dir nach den 4 WochenBV wieder gut geht, kannst du dann wieder arbeiten gehen!
Ein BV muss nich zwangsläufig bis zum MuSchu gehen!

LG
Carina

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Hallo,

der FA muss genau unterscheiden, ob die krank bist, oder ob ein BV vorliegt. Dies ist nicht immer ganz so einfach, das klar abzugrenzen und vorallem auch für den Arzt dies so klar zu belegen.
Zur Abgrenzung gibt es aber einige Gerichts -Urteile, die sich damit beschäftigt haben.
Hier mal die Zusammenfassung von einem:

Ein Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG besteht nur dann, wenn allein das ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG für das Nichtleisten der Arbeit ursächlich ist. Stellt der Arzt Beschwerden fest, die auf der Schwangerschaft beruhen, so hat er abzuwägen und verantwortlich zu entscheiden, ob die schwangere Frau wegen eingetretener Komplikationen arbeitsunfähig krank oder ob – z.B. im Vorfeld krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – zum Schutze des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG geboten ist; dabei steht dem Arzt ein Beurteilungszeitraum zu. Der auf den Mutterschutzlohn in Anspruch genommene Arbeitgeber kann geltend machen, dass die Voraussetzungen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots nicht vorlagen, sondern eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit bestand (vgl. BAG, Urteil vom 05. Juli 1995, USK 9539).

Ich weiß, alles sehr kompliziert ausgedrückt ;-) hoffe es hilft dir weiter.
Bei Fragen dazu ist übrigens grds. auch die Krankenkasse ein guter Ansprechpartner. Die KK wird i.d.R. auch lieber versuchen, dass es ein Beschäftigungsverbot wird (bei dem du mehr Geld kriegst als beim Krankengeld), da es für die Kasse besser ist, über die Umlage Geld an den AG zurück zu zahlen, als das Krankengeld auszuzahlen .

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen und hab dich nicht noch mehr verwirrt #kratz

LG und alles Gute #klee