Elterngeld: und wer zahlt Krankenbeitrag; Rentenbeitrag und so weiter

Hallo,

das ist nun einwenig blöd gefragt aber ich wollte nur sicher gehen.

Das Elterngeld wird vom Nettoeinkomen berechnet.

Doch wer zahlt den Krankenbeitrag; Rentenbeitrag uns so weiter?

Übernimmt das auch der Vaterstadt!?
Oder müssen wir noch mit weiteren Abzugen rechnen?!


Gruß, Aliane

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Guten Morgen,

das kommt darauf an wie du versichert bist.

Wenn du in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist - meldet die Elterngeldstelle dass du E-Geld beziehst und du bis für diese Zeit beitragsfrei versichert.

Für die Rentenversicherung wird auch die Zeit übermittelt für welche du E-Geld bekommst.

Solltest du anders versichert sein in der Krankenversicherung wirst du unter Umständen selber deine Beiträge zahlen müssen - das ist aber nur bei privat versicherten so.

Ansonsten ruf die Krankenkasse an und frag da an - die benötigen ebenfalls eine Kopie deiner beantragten E-Zeit damit diese da gespeichert werden kann.

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Hallo Aliane,

sofern Du gesetzlich versichert und verheiratet bist, kannst Du über Deinen Mann beitragsfrei familienversichert werden.
Bei Ledigen muß glaube ich der Mindestbeitrag selbst gezahlt werden, weil eine Familienversicherung da ja nicht möglich ist.

Sofern Du privat versichert bist, mußt Du die Beiträge komplett selber zahlen.
Einige Arbeitgeber zahlen einen kleinen Zuschuß dafür.

Rentenversicherung wird in der Elternzeit nicht gezahlt.
Die Erziehungszeit wird für einen bestimmten Zeitraum auf die Rente angerechnet.

Frag doch mal bei der Rentenversicherung und der Krankenkasse nach.
Die können Dir sicher sagen, wie es funktioniert.

Bini

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Das ist falsch, familienversichern muss man sich nur, wenn man freiwillig versichert war oder wenn man nicht in Elternzeit ist.

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Warst Du vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen KK pflichtversichert, so wirst Du für die gesamte Elternzeit - nicht nur den Elterngeldbezugszeitraum - beitragsfrei gestellt.

Von der Rentenversicherung habe ich nach der Geburt unseres erten Sohnes ein Schreiben bekommen in dem stand, dass für die Erziehung des Kindes für 3 Jahre so gestellt wirst, als ob Du einen Lohn von 2.500 EUR p.M. brutto erzielt hättest. (Durchschnittsverdienst, von dem die RV ausgeht) Die Antragsformulare für die Anrechnung der 3 Jahre werden leich miteschickt, die Empfehlung lautet aber, die Anträge erst nach der Erziehungszeit zu stellen. Verloren geht Dir dadurch nichts.
Sollten Deine Bruttobezüge höher als 2.500 EUR liegen machst Du entsprechend Minus, aber dann kann man sich als Mami schon gleich mal daran gewöhnen (wird ja nicht besser, wenn man später Teilzeit arbeitet)
Im Zweifel ist man gut beraten, nebenher noch privat vorzusorgen.


VG, ellewoods