Frage zur Beistandschaft Jugendamt

Hallo,

ich hab eine Beistandschaft eingerichtet beim Jugendamt, weil mir das der Bearbeiter empfohlen hat #kratz ... so richtig weiß ich aber irgendwie nich was das is oder soll.
Er sagte das macht man damit der KV ein Schreiben bekommt vom JA dass er seine Einkünfte offenlegen muss damit man den Unterhalt berechnen kann den er zahlen muss.
Ok, dann hab ich das gemacht.

Jetzt hab ich vom JA ein Schreiben bekommen, einen Vertrag über die Datenübermittlung und treuhänderische Rückübertragung.

Kennt sich da jemand mit aus? Ich versteh nur Bahnhof und hab keine Ahnung was das soll.

Eigentlich wollt ich nur vom JA ausrechnen lassen was der KV monatlich an Unterhalt zu zahlen hat und gut #gruebel.

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Hallo,

beziehst du ALG II? Dann würde der Unterhalt ja komplett angerechnet.

http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/9-was-wenn-ich-fuer-mein-kind-sozialleistungen-erhalte-.html

Ich habe damals auch eine Beistandschaft eingerichtet und ehrlich gesagt hat es rein gar nichts gebracht. Der KV hat 2 x Unterlagen nicht eingereicht, es wurde ignoriert. Nun bekümmert sich das Arbeitsamt darum, dass sie das Geld wiederbekommen, weil es ja vorgestreckt wurde.
Vom Jugendamt habe ich seit Ewigkeiten nichts mehr gehört.

Wenn mein Kleiner nun in den Kiga kommt, wirds wieder interessant. Denn dann brauche ich den Unterhalt ohne Umwege, da ich dann wieder arbeiten werde und überhaupt keine Leistungen mehr erhalten möchte. (Möchte ich jetzt auch nicht, aber geht leider nicht anders)

LG
Superschatz

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Ja ich beziehe ALG2 weils leider auch nich anders geht grad ... und was heißt das jetzt?
Muss ich das unterschreiben oder was is wenn ich s nich mach?

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Hallo,

so wie es sich anhört, wirst du das unterschreiben müssen. Du hast dadurch aber auch keinerlei Nachteile. Du erhälst ja derzeit Leistungen, von daher würde dir das geld eh komplett angerechnet.

Sie wollen, dass du deine Unterhaltsforderungen an die abtrittst, sprich sie sich darum bekümmern und sich das Geld beim Kindsvater wiederholen/einfordern können. Sofern er Einkommen hat, wovon er Unterhalt zahlen kann.

Unterhaltszahlungen gehen vor Sozialleistungen. Sprich wenn Unterhalt zu holen ist, muß dieser erstmal eingefordert werden. Darauf kann man auch nicht verzichten, (warum auch? ;-))

Bei mir lief das damals genauso, allerdings musste ich da nie etwas unterschreiben. *grübel*

Seitdem er den Unterhalt direkt an mich zahlt, spielt das ja eh keine Rolle mehr, er wird halt nur komplett angerechnet. 133 Euro Unterhalt vom KV und 184 Euro Kindergeld übersteigen den Bedarf meines Sohnes, er hat sogar einen Überhang, dieser wird dann mit seinem Mietzuschuss verrechnet.


LG
Superschatz

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