ist das betrug???????????

hi,

wie ist folgender fall zu bewerten:

wir haben beim vermieter gesagt wir wollen eine nachvollzihbare nebenkostenabrechnung haben, also eine "neu aufgestellte" weil sie eben nicht nachvollziehbar war.

nun hat er, aufgrund eines einspruchs zur berechnung der kosten, die er nach unserer ansicht falsch berechnet hat auch eine etwas niedrigere summe raus. er meinte nur, das habe er nicht bewusst.#aerger

von den vorjahren, die er ja dann auch falsch berechnet hat, redete er schon gar nicht.

naja, fall ist ja am laufen. was mich eigentlich interessiert ist folgendes:

er schrieb in seiner erläuterung der abrechnung "um die gesamtkosten so niedrieg wie möglich zu halten wurden die leistungen von mir selber erbracht (es geht um die wartung/ instandsetzung der heizung). laut beigefügter kopie eines vergleichbaren objekts fielen kosten in höhe von so und so an. wenn man die zahl mit denen der abrechnung vergleicht dürften keine einwendungen bestehen.

tickt der noch ganz sauber??????

das heißt doch er hat keine kosten und kassiert bei uns Kosten für ein vergleichbares objekt. er hat nichts von seinem stundenlohn geschrieben oder so. und selbst wenn man die kosten dann durch drei rechnet, ist unser anteil immernoch viel höher als ein drittel wäre. nach der rechnung wurden die kosten für das "vergleichbare objekt" nur durch zwei geteilt. mit den vermietern sind wir aber drei parteien...

der anwalt will mir am montag bescheid geben. ich wollte eben wissen ob sich hier einer auskennt. weil bis montag ist noch lange#schein

lg und vielen dank#winke

1

sorry, es haben sich leider fehler eingeschlichen. und die anführungszeichen hab ich auch am schluss bei dem zitat vergessen. ich hoffe ihr versteht den teil trotzdem ganz als zitat.

sorry

2

Die Kosten für die Wartung der Heizanlage sind umlegbar auf den Mieter. Soweit ist das alles also rechtens.
Wenn er die Wartung selber übernimmt, dann entstehen ihm aber dennoch Kosten für Material und so weiter.
Er darf aber natürlich nicht einfach die Kosten einer vergleichbaren Anlage umlegen, sondern nur die tatsächlichen Kosten. Das heisst, er muss über seine Eigenleistung eine detaillierte und nachvollziehbare Rechnung stellen. Und die müssen natürlich dann durch die Anzahl der im Hause wohnenden Parteien geteilt werden und nicht nur durch die Mieter.

3

Eine Wartung hat aber nichts mit einer Instandhaltung zu tun. Wartungskosten sind umlegbar - aber keine Reparaturen an der Anlage. Diese muss der Vermieter m. E. selber tragen aber google doch einfach mal.

5

Wartung un InstandHALTUNG ist das gleiche.
Diese Kosten können auf den Mieter umgelegt werden.

IndstandSETZUNG ist Vermietersache.

4

schau mal hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizkosten.htm

6

Arbeite bei Minol Messtechnik - es ist so, das er lediglich Instandhaltung von Heizung den Mietern berechnen darf, durch die Parteien die im Haus sind, also auch seine.

Ein Vermieter ist in der Pflicht ALLE Rechnungen aufzuheben und den Mietern auf Anfrage vorzulegen und die Abrechnung nachvollziehbar zu erklären.

Sollten Reparaturkosten berechnet worden sein, so könnt ihr diese abziehen, habt ihr als Mieter nichts mit zu tun.

Gartenbewässerung z. B. kann aber auf euch mit umgelegt werden, wenn ihr den Garten mit nutzen könnt.

Wer hat denn abgelesen? Eine dritte Firma? Dann gibt es Anfangs- und Endstände und für den qm³ Preis bei z. B. Wasser steht auf der Rechnung des Energieversorgers, welche der Eigentümer (Vermieter) haben MUSS.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen ;o)

Grüße
Maddy