ARGE Medizinischer Dienst

Hallo!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Meine Tante ist seit 2009 krank geschrieben (Depressionen inkl. KH Aufenthalt).
Sie bezog schon zu dem Zeitpunkt Harz4 und bezieht es bis heute noch.

Letzte Woche hat das JobCenter angerufen und wollte sie sprechen bzg. Ihrer Krankheit.
Sie ist zu den kurzfristigen Termin hin obwohl sie das mega überwindung gekostet hat (Angstzustände usw).

Jetzt hat sie ein Brief vom JobCenter bekommen mit einem Termin zum Medizinischen Dienst um die Erwerbsfähigkeit zu prüfen.

Muss sie da hin obwohl sie krank geschrieben ist?
Recht es wenn sie nur den Fragebogen zurück schickt?

Da steht wenn sie nicht erscheint werden 10% ihrer Leistung abgezogen. Aber wen man ein Grund hat passiert nix.

Die krankschreibung ist doch ein Grund oder?
Sie ist jetzt schon zittrig und hat panische Angst.

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Ich denke schon das deine Tante dort hin gehen sollte.
Kannst du sie vielleicht begleiten?

Ich kann es verstehen das sie aufgrund ihrer Angstzustände sehr panisch reagiert, aber der MDK wird ihr nicht den Kopf abreissen. Im Gegenteil.
Ich selber war mal in einer ähnlichen Situation und muss sagen, das der Arzt, der mich dort untersucht hat, sehr einfühlsam und viel Verständnis hatte.

Er gab mir auch weitere Empfehlungen wie ich mit der Erkrankung umgehen solle.

Ist sie schon in therapeutischer Behandlung?

Und sie soll ruhig hingehen, es ist ein schwerer Schritt und kostet Überwindung, wird ihr aber vielleicht auch helfen zu sehen, das sie auch so eine schwere Situation meistern kann.

LG

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Warst Du beim medizinischen Dienst der Krankenkasse oder tatsächlich beim Jobcenter.

Der MDK der Krankenksse ist vollkommen anders aufgestellt und hat auch einen ganz anderen Auftrag als der medizinische Dienst der ARGE.

Bei uns hört man beim Jobcenter nur schlechtes: Die haben sogar Wachkomapatienten als arbeitsfähig eingestuft!

Dort würde ich niemals ohne Zeugen hingehen, denn deren Ziel ist es gesund zu schreiben was geht. Denn hier geht es nicht um krank oder nicht, sondern einzig die Kosten zu verschieben: Wer krank ist bekommt Sozialgeld ( heißt das so? ) von den Kommunen und wer gesund ist erhält weiter ALG II vom Bund und muß aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ute

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Das war der medizinische Dienst der ARGE.
Ich muss dazu sagen, das ich mit meinem damaligen Bearbeiter keine negativ Erfahrung gemacht habe. Ein sehr sozial engagierter Mensch. Mit ihm habe ich wieder in die Berufswelt zurück gefunden und es ist schade das es so wenige wie ihn gibt.

Leider ist aber auch die Gegenseite, die "Arbeitssuchenden", nicht gerade immer die netteste und es ist schade das gerade in diesem Bereich, so viel negatives geschieht.

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Der Medizinische Dienst wird ja gerade WEGEN ihrer Erkrankung angehört. Deine Tante ist ja nun schon seit über einem Jahr krank. Nun muss/soll natürlich geprüft werden, ob sie denn generell noch erwerbsfähig ist. Sie kann ja nur Alg 2 beziehen, wenn sie wenigstens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist. Wenn das aufgrund ihrer Erkrankung nicht der Fall ist, dann muss sie Sozialgeld beantragen.

Auch wenn es für deine Tante ein schwerer Schritt ist, aber sie muss da hin. Wenn sie geladen ist, dann reicht es nicht, dass sie nur den Bogen zurück schickt.
Deine Tante wird ja sicher einen Therapeuten haben. Sie soll mit dem besprechen, ob er sie nicht begleiten kann.

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Hallo,

ja sie muss trotz oder gerade wegen der Krankschreibung zum MDK, war bei meinem Papa damals auch so.

LG

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ich war vor ein paar wochen beim Medizinischen Dienst. es war alles halb so wild.
ich hatte auch bauchschmerzen, weil seelenspriptease vor einem fremden... würg... nein danke... dann darf man sich vll noch blöde kommentare anhoeren etc.
aber der arzt war nett. es war ok. er meinte zwar ich dürfe eignetlihc nicht alleine über die straße gehen, bei meiner fehlsichtigkeit aber gut... das hatten wir schnell geklärt :)

ich bin hin, weil ich was von denen wollte, und zwar auf papier dass ich ausbildungsfähig bin und das amt mich bei einer Reha ausbildung unterstützt

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Hallo,

ob sie trotz Krankschreibung hin MUSS, weiß ich nicht.

Aber sie sollte (abgesehen ihrer psych. Erkrankung) NICHT alleine hingehen.

Ich selbst bin psych. topfit und war aufgrund einer anderen Geschichte dort. Hinterher war nichts mehr mit psych. fit, weil der Amtsarzt mich dort so was von angewidert hat. Seine privaten Fragen, das Fehlen sämtlicher Unterlagen, seine Berührungen und seine Therapievorschläge (Stromtherapie bei implantiertem Titan!!!) ... es war so ekelhaft!!!

Bitte, achte darauf, dass sie NICHT alleine geht!
Ich war leider alleine und kann dagegen nicht vorgehen.

LG
Mel

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An Stelle der Tante würde ich mich wegen des akuten Schubs, der durch die ARGE ausgelöst wurde, in die Notaufnahme einer Klinik begeben. Dann hat sich das mit dem Termin.

Gruß

Manavgat

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Diesen Tipp finde ich ehrlich gesagt daneben!

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Ich habe leider mehrfach mitbekommen, wie die "Arbeit" der ARGE einschließlich massiver Drohungen und Einschüchterungsversuche psychisch Kranke in eine akute Depression, einmal sogar zum Suizidversuch, getrieben hat.

Du weißt ja: HTK.

Mehr muss man dazu nicht sagen.


Und Ärzte der Notaufnahme können einen Simulanten von einem echten Kranken unterscheiden.

LG

Manavgat

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"Muss sie da hin obwohl sie krank geschrieben ist?"

Normalerweise ja.

"Recht es wenn sie nur den Fragebogen zurück schickt?"

Normalerweise nein.

Im Falle von Panikstörungen (und anderen Anlässen, weswegen ein Kranker nicht "wegefähig" ist) wird in der Regel ein Gutachten nach Aktenlage veranlasst. Deine Tante sollte ggf. mal mit ihrem behandelnden Arzt sprechen, sich von ihm beim Fragebogen helfen und evtl. auch ein Attest ausstellen lassen, dass es ihr kaum oder nicht möglich ist, die ARGE aufzusuchen.

Es gibt als Ergebnis mehrere Möglichkeiten, je nachdem, was das Gutachten ergibt:

- der ÄD stellt Erwerbsfähigkeit mit Einschränkungen fest

Dann wird der Berater nochmal mit deiner Tante sprechen und ihr Hilfsmöglichkeiten anbieten. Es gibt inziwschen auch für (seelisch) Kranke gute Hilfsangebote der ARGEN. Und nein, dass sind nicht alles irgendwelche Arbeitsmaßnahmen.

Guckst du zum Beispiel:

http://www.chance50.de/AmigA/206-4-86-9-206-arbeitsuchende.html

- der ÄD stellt Erwerbsunfähigkeit bis zu sechs Monaten fest

Dann wird deine Tante "in Ruhe gelassen", ggf. nennt man ihr Beratungsstellen, die sie noch aufsuchen kann. Nach sechs Monaten wird der ÄD erneut eingeschaltet.

- der ÄD stellt Erwerbsunfähigkeit für länger als sechs Monate fest

Dann wird man deine Tante auffordern, einen Antrag auf Sozialhilfe und - entweder sofort oder später über das Sozialamt - Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen. Bis eine der anderen Stellen zahlt, erhält sie weiter ALG II, sie muss keine Angst haben, dass sie ohne Geld da steht.

Problem: Entgegen dem Unsinn, der hier gepostet wurde, "schreibt" der ÄD eben nicht "alles gesund, was geht". Oft genug passiert es, dass der ÄD Erwerbsunfähigkeit feststellt, dann aber der Rententräger ins Spiel kommt und meint "Nö, da geht doch noch was." Auch wieder entgegen dem, was hier rübergebracht wurde, hat der ÄD kein Interesse daran, möglichst viele Kranke im ALG II zu halten - er muss sich aber an die sozialmedizinischen Vorgaben halten, die auch für den Rententräger gelten. Und da greift sich ein medizinischer Laie und Arbeitsvermittler schon gerne mal an den Kopf, was da von GESETZES wegen alles noch als erwerbsfähig gilt.

Kleiner Lichtblick, wenn der Rententräger ins Spiel kommt: Es könnte dann eine "Kur" oder ähnliches für Deine Tante angeleiert werden.

Fazit: Sie sollte versuchen, hinzugehen und/oder mit ihrem Arzt sprechen. Sollte sie sich tatsächlich nicht in der Lage fühlen, den ÄD aufzusuchen, so sollte sie auch das bei ihrem Arzt deutlich thematisieren und sich entsprechend bescheinigen lassen.

Es geht uns bei den Jobcentern nicht ums bewusste Quälen, Gängeln oder Nötigen der Klienten, auch wenn das immer gern unterstellt wird. Nur haben wir auch gesetzliche Vorgaben einzuhalten. ALG II erhält, wer mind. 3 Stunden am Tag arbeiten könnte. Ist jemand länger krank, so MUSS geprüft werden, ob nicht - zeitweise oder auch auf Dauer - die Sozialhilfe bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente für die Sicherung des Lebensunterhaltes greift.

Ich fand und finde es immer höchst nervig, wenn ich in bester Absicht - nämlich: Hilfe! - den ÄD ins Boot holen wollte bzw. musste und dann so ein Affentanz veranstaltet wurde, von wegen "Da gehe ich nicht hin, muss ich überhaupt, was soll das denn... blablablubb." Wie hier eine Userin schon schrieb - bei diesen Gutachten bzw. dem Verfahren mit dem Rententräger kann auch herauskommen, wie man dem Kranken noch helfen könnte, seine Gesundheit wieder in den Griff zu bekommen und doch noch am Arbeitsleben teilzuhaben.

Denn eigentlich sollte das ja das Ziel - auch das deiner Tante - sein.

Gruß
Ch.
Ex-Arge- und nun Optionskommunen-Fallmanagerin

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Nachtrag: Ich habe auch schon erlebt, dass Klienten zum Beispiel ein sehr komplexes Krankheitsbild hatten. Weder sie noch die diversen behandelnden Ärzte schienen da noch durchzublicken. Durch das Gutachten des ÄD und anschließende Beratung konnte schon einigen geholfen werden, sich im Behandlungsdschungel besser zurecht zu finden und auch ggf. weitere Hilfen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über die Krankenkasse oder den Rententräger zu erlangen.