Muss ich Elternzeit beantragen?

Hallo zusammen!

Ich habe da jetzt mal eine Frage an euch.Irgendwie blicke ich langsam nicht mehr durch!!
Ich bin Friseurin, habe aber seid November ein Beschäftigungsverbot bekommen.Bin aber mitlerweile auch schon im Mutterschutz seid dem 2.2.
Jetzt ist meine Frage:
Ich muss ja nach der Geburt die Elternzeit bei meinem AG beantragen.NUR: da ich nicht mehr in den Betrieb zurück möchte, muss ich das dann überhaupt bei meinem AG beantragen?
Weil eigentlich, wenn ich ja elternzeit beantrage, und nach ca einem Jahr wieder einen teilzeitjob machen möchte, muss ich ja bei meinem AG auch wieder kündigen.Oder er muss es mir genehmigen wo anders zu arbeiten?!Und das wird dann warscheinlich nur in Problemen ausahten.Es geht doch eigentlich in der elternzeit darum, das der AG den Arbeitsplatz frei hält bis nach der Elternzeit oder?
Und ich weiß ja das ich eh nicht mehr dort hin möchte..deswegen frage ich mich ob ich diese elternzeit überhaupt beantragen muss??
Oder wofür ist die elternzeit genau gedacht??
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...das ist echt ma alles ein Kram!!Da blickt man irgendwann auch nicht mehr durch!!SCHLIMM!!
Ich sag schonma danke im vorraus:-)
und ich hoffe auf eine antwort :-)
LG

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Wenn Du weder kündigst noch Elternzeit beantragst, mußt Du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten.
Du hast einen gültigen Vertrag, der für beide Seiten verbindlich ist!

Gruß,

W

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Ahhh okay...aber wenn ich kündige dann bin ich auch nicht mehr versichert in der zeit usw.
Also ist es sinnvoll einfach die EZ zu beantragen, und wenn ich was anderes nach dem Jahr finde, zu kündigen oder wie??
Danke!! :)

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hi,

elterngeld beantragst du aber schon, oder?

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Ja eltergeld beantrage ich:-) das werde ich auf 2 jahre dann machen... ;)

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Elterngeld wird nur während der Elternzeit gezahlt, d.h. wenn du es auf 2 Jahre strecken willst, musst du mindestens 2 Jahre Elternzeit beantragen, soweit ich informiert bin.

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Hallo,

es wäre meiner Meinung nach, total unvernünftig, keine Elternzeit zu beantragen.

Du kannst doch 2 Jahre Elternzeit beantragen, und nur mal so zur Info, immer während der Elternzeit kannst du bis zu 30 Stunden die Woche auch arbeiten gehen, der Arbeitgeber muss da auch mitspielen, ist gesetzlich geregelt.
Ich beantrag z.B. 2 Jahre Elternzeit und habe aber vor, nach einem Jahr dann stundenweise wieder arbeiten zu gehen. Muss halt nur so 2,3 Monate vorher beim Arbeitgeber bescheid geben, damit die sich drauf einstellen, wann ich in Teilzeit während der Elternzeit wieder komme.

Wenn du keine Elternzeit beantragst und kündigst, dann bist du nicht mehr gesetzlich krankenversichert, was zu deinem Nachteil wäre. Wenn du in Elternzeit bist, bist du nach wie vor normal aber halt beitragsfrei bei deiner Krankenkasse versichert, und dein Kind ist dann bei dir mit familienversichert.

Ich würde auf jeden Fall Elternzeit beantragen, du musst dann ja nicht in den Betrieb zurückkehren, und die Elternzeit ist ja nicht dafür da, dass der Chef dir deinen Arbeitsplatz frei hält...man hat ja auch keinen Anspruch nach der Elternzeit auf die gleiche Stelle, sondern halt eine Vergleichbare.

Bitte informiere dich nochmal vorher richtig, über die Nachteile, wenn du keine Elternzeit beantragst und einfach kündigst.
Wenn du nämlich gekündigt hast und sozusagen "arbeitslos" bist, dann gibt es keine Elternzeit für dich...für das Arbeitsamt bist du dann arbeitslos stehst aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Wenn man arbeitslos ist, kann man nirgendwo Elternzeit beantragen, und das hat auch Auswirkungen auf deine Rente, den die Jahre die du in Elternzeit bist, werden da auch angerechnet.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruss
netan

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Vielen dank erstmal für deine antwort!!
Das hilft mir doch schon viel weiter!! Werde dann die Elternzeit bei meinem AG beantragen.Wusste halt nur nicht genau, ob ich dann überhaupt EZ beantragen muss,wenn ich dort eh nicht zurück gehe.

Aber wie wäre es denn, wenn ich dann nach einem Jahr eine andere stelle finde? dann muss ich bei meinem AG kündigen, mit einhalten der Kündigungsfrist, oder??
Oder könnte ich auch so einen teilzeit Job wo anders anfangen, ohne das mit meinem alten AG zu klären??

Maaaann...bin ich froh das man hier mal eine antwort auf seine frage bekommt.Weiß auch nicht, wo man sich darüber genau informieren kann.Und hier im Internet steht mal so...dann wieder so...da weiß man dann auch irgendwann nich mehr was man glauben soll, und was nicht ;-)

Vielen Dank nochma!!! :-)

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Hallo,

wenn du in Elternzeit bist und woanders stundenweise arbeiten möchtest,
musst du es mit deinem derzeitigen Arbeitgeber abklären, dieser muss zustimmen.
Wenn du also nach einem Jahr wieder woanders Teilzeit arbeiten möchtest, müsste dein AG zustimmen, wenn du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast.

Wenn du nur 1 Jahr beantragst, kannst du glaube ich zum Ende des Elternzeit-Jahres auch kündigen, wenn du dann woanders Teilzeit arbeiten gehen willst.

Kündigen kannst du indem du deine Kündigungsfrist halt ganz normal einhälst.
Schau mal da, unten unter Praxistipp steht es geschrieben.

http://www.rechtslexikon-online.de/Elternzeit.html

Gruss
netan

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