Frage: Mama im Mutterschutz und Papa in der Elternzeit...

ich habe mich bissen informiert und wollte nur nochmal abklären ob ich das auch richtig verstanden haben...

Ich habe schon mein Arbeitgeber beantragt, dass Elternzeit bis zu dem Tag, an dem mein Kind drei Jahre alt wird aber nach 1. Jahr meine Elternzeit möchte ich mit einter reduzierten wöchenlichen Arbeitzeit von 30 std wieder weibeiten.

Und jetzt mein Man hat mir gesagt, dass er möchte gerne auch Elternzeit mit reduzierten wöchenlichen Arbeitzeit für 8 wochen während mutterschutzes nach der geburt weil das Baby ist unser 1. Kind aber keine Hilfe von Familie haben kann (alle Familie wohnen im Ausland...)

Ich weiss, dass beide Eltern gleichzeitlich Elternzeit nehmen aber wenn mein Mann so Elternzeit nimmt das Elterngeld bei mir wird wahrscheinlich nur 10 Monate gereichnet (nicht 12 Monate), oder?

Ich habe bissl. irritiert weil ich Mutterschutzgeld für Mutterschutz und Elterngeld für Elternzeit gedacht habe.#kratz

Kann jemand mir erklären? Vielen dank für eure Antworten!

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du bekommt elterngeld bis zum 1.Lebensjahr, also 12 Monate.
Sofern du Mutterschutzgeld bekommst, wird dies angerechnet.

dein mann kann zusätzlich 2 Monate Elternzeit nehmen, egal wann im ersten jahr.

#winke tanja

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Hallo,

wir haben es so gemacht - ich bin noch im Mutterschutz und mein Mann ist mit zu Hause.

Du bekommst Mutterschutzgeld (8 Wochen nach der Geburt - bei Frühchen oder Zwillingen 12 Wochen), dies wird aufs Elterngeld angerechnet (Mutterschutzgeld ist ja meist höher als Elterngeld). Anschließend bekommst Du Elterngeld für die restlichen beantragten Monate.

Insgesamt habt ihr 14 Monate Elterngeld"zeit", d.h. wenn Dein Mann 2 Monate nimmt, kannst Du 12 Monate nehmen - abzüglich der 2 Monate für die Du Mutterschutzgeld bekommst, macht das noch 10 Monate Elterngeld für Dich und zwei Monate für Deinen Mann.

Wann er die Monate nimmt ist egal.

Bei uns ist das jetzt so: ich bekomme zur Zeit Mutterschutzgeld und mein Mann Elterngeld. Wenn mein Mutterschutz abgelaufen ist, krieg ich dann Elterngeld und mein Mann ist wieder arbeiten #schmoll

Hoffe ich konnte Dir helfen!

LG

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tanja + 0407sd, Danke für super schnelle Antworten!

also... das heißt, wenn wir möchten gerne beste Leistung von Elterngeld und Elternzeit für Kind haben, wahrscheinlich am besten:

Ich: Mutterschutz + 10 Monate
mein Mann: Elternzeit mit reduzierten wöchenlichen Arbeitzeit bis 4 Monate

ich glaube, ich habe endlich richtig konzept von Elternzeit + Elterngeld verstanden...oder?

Lg,

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Hallo,

das hast Du leider falsch verstanden.

Die Mutterschutzzeit wird IMMER auf die Elternzeit angerechnet.

Zusammen bekommt Ihr 14 Monate bezahlt.

Willst Du bis zum 1. Geburtstag Geld haben, dann sind das 12 Monate und für Deinen Mann bleiben nur die Pflichtmonate (2 Monate) übrig.

Da kann er die ersten beiden Lebensmonate nehmen oder die Monate 2-4.

Allerdings nutzt es nicht, wenn er während der zwei Monate noch reduziert weiterarbeitet. Elterngeld bekommt er nur 65% aus dem "Verlust". Wenn er also zusätzlich arbeitet wird ihm das teilweise wieder abgezogen!

Besser wäre es wirklich zwei onate zuhause zu bleiben - falls das möglich ist.

LG, Andrea

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Nee...dein Mann bekommt zwei Monate Elterngeld. Wenn er also nach der Geburt bei dir bleibt, dann geht seine Elternzeit bis euer Kind zwei Monate alt ist. Deine Elternzeit, bzw. Elterngeldanspruch geht bis zum ersten Geburtstag. Mutterschutz ist in der Zeit mit drin!

LG Maike

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#schwitzHi Andrea und Meike, danke für eure Antworten!

Ich habe irgendwie Problem auf Regeln "Mutterschatz" und "Elternzeit" habe... also, 1. Jahr Elternzeit ist inkl. Mutterschutz...

ich bekomme erste nach Mutterschutz (mit Mutterschutzgeld) 10 Monate Elterngeld + mein Mann bekomme 2-monate-Elterngeld (teilweise wegen reduzierte Elternzeit), egal wenn er nimmt Elternzeit. = insgesamt 14 Monate.

es ist sehr peinlich aber... möchte ich gerne checken...#schwitz

p.s.
...naja, wir wissen, dass mein Mann kann das Elterngeld nur 65% aus dem "Verlust" gekommt aber es wird zu viele Stress auf unsere Finanzierung wenn wir beide in der Vollzeit-Elternzeit...#gaehn

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Dein Mann kann die Zeit nehmen, aber 8 Wochen reichen nicht, es müssen 2 Monate sein!

Du bekomsmt eh nur bis zum Ende des 12. LM Geld, egal ob er Elterngeld beantragt oder nicht!

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Dein Mutterschutzgeld wird meiner Meinung nach immer aufs Elterngeld angerechnet, wenn Du welches beziehen möchtest

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Huhu
das ist ein interessantes Thema. Wir hatten nämlich egtl auch geplant, dass wenn ich in Mutterschutz bin (nach der Geburt) Mein Freund sich 1 Monat in Elternzeit begibt.

So wie ich das nun verstehe, ist das nicht wirklich möglich. MUSS er 2 Monate in Elternzeit gehen oder kann er auch nur einen nehmen?

Wenn ich Mutterschutzgeld bekomme und er für den einen/zwei Monat/e Elterngeld beantragt, bekommt er dann weniger Elterngeld als die 65% seines Nettolohns, weil ich in Mutterschutz bin und ebenfalls geld erhalte? Oder meint ihr, dass es einfach auf die elternzeit allgemein angerechnet wird?? #gruebel ich bin nen bisschen verwirrt #zitter

HOffetnlich versteht ihr was ich meine!
Danke für eure Antworten