Firmenwechsel steht an - Elternzeit noch machbar?

Hi zusammen,

wir erwarten Mitte Mai einen kleinen Jungen und mein Mann hatte eigentlich vor direkt nach der Geburt 2 Vätermonate zu nehmen.

Er ist im Werkschutz tätig und hat nun gestern erfahren, dass seine Firma keine Vertragsverlängerung in dem Objekt bekommen hat, was bedeutet, dass die Jungs ab Ende Juni ihren Posten verlieren.
Nun sieht es aber so aus, dass die Firma die den Zuschlag bekommen hat das gesamte Team übernehmen will.

Wie sieht es dann mit der Elternzeit aus? Darf er dann vorzeitig nach 1,5 Monaten (wenn der Geburtstermin denn passt) aus der Elternzeit gehen? Er kann ja nicht einfach mit 2 Wochen Restelternzeit in der neuen Firma anfangen, oder? Ich denke jedenfalls, dass es keinen guten Eindruck machen würde.

Hat jemand da schon mal Erfahrungen gemacht?

LG Stephie #winke

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Hallo,

vornweg: ich habe keine Ahnung!

Aber versteh ich das richtig, dass er dann vorhätte nur 2 Wochen EZ zu nehmen?
Wenn ja: Elterngeld bekommt er nur, wenn er insgesamt volle zwei Monate nimmt (egal ob gestückelt oder nicht, aber es darf nicht weniger sein).

LG Anne

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Hey Anne,

es wäre so, dass er dann ab Geburt Elternzeit nimmt. Bestenfalls wäre es zum ET ab Mitte Mai. Bis Ende Juni ist er in der Firma beschäftigt, also 1,5 Monate.

Die Frage ist halt jetzt, ob es da Sonderregelungen gibt bei Firmenwechseln.

LG Stephie

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Dein Mann kann solange ElternZEIT nehmen, wie er will. Es gibt keine Vorschriften über eine Mindestlänge. ElternGELD bekommt er auch. Aber die beiden ZUSÄTZLICHEN Partnermonate gibt es nicht. Also seine 1,5 Monate werden bei dir abgezogen. Also endet dann dein Elterngeldbezug noch 1 oder 2 Monate vor dem 1. Geburtstag.

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Hallo Stephie,

frag doch mal bei der Elterngeldstelle nach. Die können Dir ganz sicher sagen, was möglich ist.

Wenn Dein Mann nicht gleich mit der Elternzeit in die neue Firma starten will, könnte er ja auch erst mal einen Monat Elternzeit nehmen, dann zwei Wochen beim alten AG arbeien und wechseln. Ihm stünde dann noch der zweite Monat zu, den er beim neuen AG z.B. nach einem Jahr beantragen könnte.
Die zwei Monate müssen ja nicht an einem Stück genommen werden.
Schau mal auf der Seite des Familienmnisteriums - da gibt es eine gute Broschüre zum Thema Elterngeld und Elternzeit.

Viele Grüße
Lilly

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Hallo,

wirklcih sicher bin ich nicht, aber ich glaube, ihr könnt das folgendermaßen lösen:

die 2 monate müssen nicht am stück genommen werden.
d.h. er nimmt 1,5 monate vor dem wechsel und dann irgendwann (in absprache mit dem neuen ag) nochmal 0,5 monate.

direkt am anfang würde ich das nciht machen, er will ja den neuen job und da sollte er sich nciht gleich in die nesseln setzen....

frag mal bei der elterngeldstelle nach, ob das so geht.

grüße, amory