EDV, gläubiger weiß ich nichts zu holen......Ratenzahlung

also mein mann hat die EDV abgegeben, waren mehrere Gläubiger, wobei man sagen muß es ist nur noch ein Gläubiger da der Rest bezahlt ist - zum glück.
Haben dazu auch ein stück gebraucht aber nur noch der 1.

Nun möchte er aber monatlich 100 Euro haben, wir bekommen ergänzendes Alg2 zum Alg1 meines Mannes. Ich habe gesagt wir können gern monatlich 50 euro machen aber mehr ist wirklich nicht drin, nein er pocht auf die 100 Euro. Nun hab ich zu meinen mann gesagt wenn er eben wieder den Gerichtsvollzieher schickt klären wir es mit dem Gerichtsvollzieher ab, denn der bestätigte das nichts zu holen ist auch vom Geld her.

Sobald mein Mann wieder in arbeit ist , ist es ja kein Thema mehr zu bezahlen auch die gewünschten 100 euro die der gläubiger will.

wie kann man denn dem gläubiger beibringen das nur 50 euro gehen und keine 100, selbst die 50 euro fehlen dann vorn und hinten aber wir wollen die schulden ja auch los werden

lg

1

lso , wenn dein Mann die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, hat er ja quasi angegeben: Ich habe nichts, bei mir ist nichts zu holen! Somit kann der Gläubiger euch erstmal ja nichts. Was möchte er denn machen? Ihr habt unterschrieben und gut. Und wenn dein Mann dann bald nen Job hat, dann könnt ihr ihm ja anbieten, das ihr dann zahlt!

3

Natürlich!

die EV heißt doch nicht: Guckt mal ich hab nix, ab heute könnt und dürft ihr mir nix mehr.

Sie legen damit ihre Finanzen offen, mit allem PiPaPo, was bedeutet, das der Gläubiger jederzeit einfach munter drauflos pfänden kann, ob was zu holen ist, oder der Gläubiger damit einfach nur Druck aufbaut, völlig egal!

6

In der Regel ist mindestens 3 Jahre Ruhe, bevor der Gläubiger wieder versucht zu vollstrecken oder eine erneute Abgabe der EV beantragt. Alles Andere kostet Geld, auf dem der Gläubiger im schlimmsten Fall zusätzlich sitzen bleibt. Kein halbwegs intelligenter Mensch wird dort versuchen zu vollstrecken, wenn laut EV kein pfändbares Habe vorhanden ist.

weiteren Kommentar laden
2

Hallo,
na schreib / sag ihnen doch einfach du würdest gerne eine ratenzahlung von 50 € vereinbaren, trotz eurer schlechten finanziellen Situation. Wenn sie die nicht annehmen, würden sie spätestens vom Gerichtsvollzieher , den sie dann eventuell beauftragen, erfahren, dass sie gar kein Geld kriegen, bis wieder eine Arbeitsstelle vorhanden ist.
Sollte eigentlich funtionieren, da die meisten Gläubiger lieber ein bisschen Geld kriegen, als gar keins.

LG
Sabine

4

Hallo,

wichtig wäre auch zu wissen, über welche Verbindlichkeit hier gesprochen wird....Höhe?

5

es wird über eine verbindlichkeit von 1000 oder 1300 Euro gesprochen, er hat den gerichtsvollzieher ja schon beauftragt der bestätgte ihn, es ist nichts da. Mein mann will halt was beazahlen damit es auch wegkommt, aber wir können auch nur 1 oder 2 gläubiger bedienen( als mein mann noch in arbeit war). ich hab ja auch gesagt soll er ihn wieder herschicken den lieben mann und wir machen was mit ihm aus

7

ich glaube, edv ist nur so lange gültig, wie die finanzen sich NICHT verändern. aber bei euch hat sich ja, wenn ich richtig gelesen hab, einiges verändert (wenn auch nicht zum besseren). dann ist klar, dass alles wieder neu eingeholt werden muss und der gläubiger erstmal versucht, mehr geld zu bekommen.

redet mit dem gv, ob ihr die edv neu abgeben müsst, oder was er allgemein empfiehlt.

könnte unter umständen auch sein, dass dieser eine gläubiger nichts von der edv weiß???

9

Du wirst dem Gläubiger mitteilen, das Du gar nichts zahlen wirst. Basta.

Da kommt übrigens auch kein GV mehr raus, wenn die EV geleistet wurde.

Die Ratenzahlung beginnt erst wieder wenn dein Mann über Einkommen verfügt, was über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Laß Dich nicht von Inkassobüros einschüchtern, Angst zu machen gehört zu deren Geschäftsgebaren.

Ute