Elterngeld aufteilen zwischen Mama & Papa - Bitte um Erfahrungen

Hallo,

mein Partner und ich wollen uns das Elterngeld (bzw. die 14 Monate) komplett teilen, d. h. ich bleibe ich der 1. Hälfte daheim, er in der 2. Weiß zufälligerweise jemand von euch, ob er diese Zeit nochmals aufsplitten könnte, also den 1. Monat nach der Geburt mt mir zusammen daheim bleiben und dann nach 7 Monaten (so in etwa) den Rest nehmen? Oder geht das gar nicht? Kann der Mann nur 2 Monate überhaupt nehmen? Habt ihr schon Erfahrungen, Tipps, etc? Leider habe ich nirgendswo darüber etwas gefunden...

Vielen Dank schon mal & Grüße

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Hallo,

Ihr könnt zusammen 14 Monate Elternzeit nehmen, davon muss einer von Euch mindestens zwei Monate nehmen.

Die Zeit, wo Du in Mutterschutz bist, zählt ebenfalls als Elternzeit. Dein Mann kann da nicht daheim bleiben, dass wäre nämlich doppelte Elternzeit.

Die Elternzeit beginnt somit erst nach Ablauf des Mutterschtzes, d.h. dass Ihr Euch erst die Zeit danach aufteilen könnt. Wie die Zeit in Anspruch genommen wird, bleibt Euch überlassen.

Was noch möglich wäre, den Bezug des Elterngeldes zu verdoppeln, d.h. statt sechs 12 Monate nehmen, man bekommt aber auch nur die Hälfte des Elterngeldes.

Unsere Kleine ist ein Frühechen, die kam sechs Wochen zu früh. Deshalb hatte ich vier Wochen mehr Elternzeit, da ich den Mutterschutz vor der Geburt nicht in Anspruch genommen habe, wurde dieser an die Zeit nach der Geburt angehängt, insgesamt 18 Wochen. und erst ab da beginnt die Elternzeit, die wir uns dann teilen können.


Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
LG

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Hallo.

>>> Ihr könnt zusammen 14 Monate Elternzeit nehmen, davon muss einer von Euch mindestens zwei Monate nehmen. <<<
Elternzeit hat mit Elterngeld nichts zu tun ... und man muss überhaupt keine Elternzeit nehmen.

>>> Die Zeit, wo Du in Mutterschutz bist, zählt ebenfalls als Elternzeit. Dein Mann kann da nicht daheim bleiben, dass wäre nämlich doppelte Elternzeit. <<<

Das ist falsch ... natürlich können auch die 2 Monate parallel Elternzeit genommen werden.

>>> Was noch möglich wäre, den Bezug des Elterngeldes zu verdoppeln, d.h. statt sechs 12 Monate nehmen, man bekommt aber auch nur die Hälfte des Elterngeldes. <<<

Was erzählst Du nur für einen Blödsinn ... wenn man den Auszahlungszeitraum splittet, sind es 24 statt 12 Monate (wobei ins Monat 1 und 2 und 13 und 14 jeweils das Mutterschutzgeld angerechnet wird, so dass man in den meisten Fällen da kein Elterngeld bekommt).

Die anderen Sachen verbessere ich jetzt mal nicht, dann bin ich ja morgen noch nicht fertig.

Gruß von der Hedda.

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So ein Blödsinn!

Teilen könnt ihr euch die Eltzerngeldzeit und die ist unabhängig von Elternzeit und vorallem kann der Vatr die natürlcih auch parallel nehmen!

Erst informieren, dann nicht so einen Müll schreiben!

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Hallo.

Hier dürftest Du fündig werden:
http://www.elterngeld.net

Insbesondere zum Thema "Aufteilung" hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-aufteilung.html
http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

Ist übrigens der 2. Treffer bei Google;-)

Gruß von der Hedda.

P.S.

Die Frage bei Eurem Plan ist, ob der Arbeitgeber Deines Mannes das mitmacht.

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So lange der VAter es nur in zwei Teilen macht, muss der AG es mitmachen!

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Hallo.

Na ja, mitmachen und mitmachen sind zwei verschiedene Paar Schuhe ...

... gesetzlich mag er das mitmachen müssen, aber es hindert ihn auch kein Gesetz der Welt, dem Vater die Kündigung im Anschluss zu präsentieren.

Gruß von der Hedda.

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Wenne rmit dir am Anfang 2 Monate daheim bleibt, habt ihr eben nur noch 10 Monate zum aufteilen!

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Hallöchen!

Also in Anbetracht der Antworten (was will man anderes erwarten): Ruf bei der Elterngeldstelle an oder fahr einfach mal vorbei. Die erklären einem das alles. Hab ich auch gemacht.
Schreib dir vorher die Fragen auf, schau dir vorher schonmal den Elterngeldantrag an und dann weißt du aus sicherer Quelle, was Sache ist!!!#liebdrueck

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Also klar kann sie da noch mal hin, aber was will sie anderes zu hören bekommen, mal davon ab, dass die teilweise die Antworten nicht geben können.

Hier gehts um einen einfachen Fall (wird also sogar die Elterngeldstelle beantworten können #rofl), ganz klare Antworten, natürlich können sie es so machen!

Sie haben 14 Monate, von denen gehen 2 (mindestens) für den Mutterschutz drauf.

12 sind frei in den ersten 12 Monaten auf beide Elternteile zu verteilen. EInzige Vorasusstzung, jeder muss mindestens 2 nehmen und es muss in mindestens 2 Maonten ein Einkommensverlust vorliegen!