Verzicht auf Unterhalt? ALG2

Hallo ich habe mal eine Frage

ich beziehe der Zeit ALG 2, da ich vor der Geburt meiner Tochter in Ausbildung war und daher keinen anderen Anspruch habe (bin aber noch in Elternzeit), nun habe ich vom Vater der Kleinen räumlich getrennt, wir haben eine Beziehungspause. Jedoch soll dies hoffentlich nicht immer so bleiben und wir wieder einen Weg finden.

Meine Frage daher, er kann mom. keinen Unterhalt zahlen, verdient nicht sooo viel, die Arge meinte ich MUSS Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen - ist das korrekt? Wir wollten eig. vereinbaren das er keinen Unterhalt zahlen muss, da wir ja im Falle eine Klärung sonst das Geld dann wieder zruückzahlen müßten :(

Jetzt meine Frage, es kann uns doch niemand dazu zwingen oder? ich will weder Unterhalt von Ihm noch vom Jugendamt.

Danke schon mal :)

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Ja kann die ARGE durchaus!

Du bist dafür verantwortlich deinen Anspruch der ARGE gegenüber so gering wie möglich zu halten! Und UVG MUSST du beantragen wenn der Vater schon keinen Unterhalt zahlt!

Ob du das nun willst oder nicht, dir/euch wird nichts anderes übrig bleiben! Wenn du das nicht tust, kann die ARGE dir trotzdem den UV anrechnen auch wenn du ihn nicht beantragst!

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Hallo,

lies bitte:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Gruß marion

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Hallo,

ich wüßte nicht, dass du das Recht hast, für deine Tochter auf Unterhalt zu verzichten.

Ehrlich gesagt - das wäre ja auch noch schöner...! Es ist Geld, das IHR von ihrem Vater zusteht!

§ 1614 BGB


lg die hinterwäldlerin

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Also er soll ja nicht zahlen, das JA auch nicht, denn die würden sich ja an ihn wenden.

Wir alle sollen aber weiterhin das volle ALG2 für dich finanzieren?

Ich denke das kannst du nicht gemeint haben von daher macht doch einfach folgendes:

Fragt doch einfach nach ob ihr euch auch privat anhand der Düsseldorfer Tabelle einigen könnt, vereinbart dann einfach eine Unterhaltsleistung, legt sie dem Amt vor, die berechnen dann danach die restliche euch zustehende ALG2-Leistung und schon ist das problem gelöst. Wenn du auf Unterhalt verzichten kannst, musst du ihn ja so nicht in Anspruch nehmen.

Wenn du auf Gelder angewiesen bist, dann soll aber auch bitte derjenige der mit dafür gesorgt hat, dass du momentan nicht deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst auch zum Teil dafür aufkommen.

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Ok das sehe ich ein da muss ja dann ALG 2 mehr gezahlt werden, aber noch eine kurze Frage, er ist ja momentan zahlungsunfähig, weil er unter dem Mindestsatz von 950 € netto einkommen liegt, muss er da in jedem Fall den Unterhalt zurückzahlen? Verjährt das irgendwann mal oder wie läuft das?

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Nee, das muss nicht ALG gezahlt werden!

Wenn du, Madame keinen UHV beantragst um den Kindsvater zu schonen, oder die Allgemeinheit zu beschuppsen, dann mach das so...angerechnet würde es dir trotzdem!

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#aerger *Hauptschlagader auf 3cm*

JA, er muss aufgelaufene Unterhaltsschulden durch in Anspruch genommenen Vorschuss der Unterhaltskasse in JEDEM Fall zurückzahlen!

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Warum willst Du keinen UVG in Anspruch nehmen????

Den muß der KV NICHT (!!!) zurückzahlen, wenn er wirklich zahlungsunfähig ist. Nur wenn er zahlungsunwillig sein sollte , dann ist UVG rückzahlbar.

Bei ALG II Bezug bleibt jedoch keine Wahl, dann muß vorrangig UVG bezogen werden.

Ute

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Unterschaltsvorschuss muss durch den KV zurückgezahlt werden sobald der Vater zahlungsfähig ist. Oder geht jemand davon aus, das er für die nächsten Jahre bis zur Rente Gering(st)verdiener bleiben wird?

Natürlich tritt die Vorschusskasse an ihn heran, dafür das sie in Vorleistung für ihn treten (da er ja derzeit nicht zahlen kann)

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Nein, dummes Ammenmärchen, was sich hartnäckig hält.

Nein, ein zahlungsunfähiger KV muß nichts zurückzahlen, auch wenn er wieder zahlungsfähig wird. Dann hat er aber den KU zu zahlen!

Auf Grund der klammen Finanzlage, versuchen Jugendämter dieses Gesetz durch Schuldanerkenntisse der Unterhaltsschuldners zu umgehen. Daher: Nichts unterschreiben! Denn dann muß wirklich der UVG zurückgezahlt werden.


Natürlich tritt die Vorschusskasse an ihn heran, dafür das sie in Vorleistung für ihn treten

Ja, aber hier genügt der Nachweis, das man im Vorschußzeitraum zahlungsunfähig war. Damit kann jede Zahlungsaufforderung zurückgewiesen werden.

Ein Anwalt kann sich notfalls als nützlich erweisen. Aber alle Fälle die mir persönlich bekannt sind, gingen ohne über die Bühne.

Ute

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Natürlich musst du das beantragen. Es sei denn, du gehst arbeiten. Denn deine Kleine ist fast 2. Du kannst do deine Ausbildung zuende machen. Dann bist du auch nicht von der Arge abhängig und musst nichts beantragen, was du nicht willst.

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Ich habe meine Ausbildung nach dem Mutterschutz schon beendet. Habe erst ab Dez. nen Kita Platz.

Werde Unterhaltsvorschuss da in Anspruch nehmen.

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Ich fass es nicht und sing mir grad innerlich ein Lied, damit ich dich, und das gebe ich gerne offen und ehrlich zu, nicht anpflaume!

Alter Schwede...Leute gibts.


#aerger

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Wo liegt dein Problem? Ich habe doch ein Recht auf Elternzeit, danach will ich auch wieder arbeiten. Ist jeder der ALG2 bezieht ein Assi? Meine Fresse! Das ich mom. ALG2 beziehe geht nun mal nicht anders und ich habe die Frage wegen dem Vorschuss jediglich gestellt, weil ich hoffe das unsere Beziheung noch mal eine Chance hat und ich mich ungern verschulden möchte. Wenn das nicht verständlich ist, dann erspar dir hier zu antworten.

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Wenn ich dir gleich sage, was mein Problem ist, brennt hier sicherlich die Hütte.

Mädchen, es ist mir Scheiss egal ob du ALG 2 beziehst oder nicht. Es ist mir ebenso SCHEISS egal, ob du in elternzeit bist oder nicht.

Verständlich ist hier so einiges.

Für mich als normal denkender Mensch nämlich, das ich es zum KOTZEN finde, die Allgemeinheit für euer Kind zahlen zu lassen, nur weil du dir zu fein dazu bist Vorschuss zu beantragen, so wie es deinem Kind zusteht und noch viel besser, im Falle einer Trennung einfach rechtmäßig wäre.

Was irgendwann mal ist, wenn ihr ggf, vielleicht ja wieder zusammensein werdet, steht jetzt nicht auf dem Programm, weil du ja jetzt was möchtest.

Du kannst dem ganzen Unterhaltsdilemma aber entgehen, denn egal ob du den Vorschuss beantragst oder nicht, weigerst du dich ggü. den Ämtern, dann wird er dir ohnehin einfach angerechnet.

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Sicher kannst da darauf verzichten, dann geh arbeiten und sorge selber für euren Unterhalt.