Schwanger: Mutter PKV, Vater GKV. Welche Kasse zahlt bei Geburt?

Hallo zusammen,

die Überschrift ist vielleicht ein wenig konfus, darum noch mal in Ruhe:

Ich bin schwanger und privat versichert (50% beihilfeberechtigt).
Mein Freund ist als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse.

Geplant ist, dass unser Kind über meinen Freund gesetzlich mitversichert wird (geht, weil wir die Vaterschaftsanerkennung schon vorgeburtlich gemacht haben). Sollte sich aber bei der U1 oder U2 noch im Krankenhaus herausstellen, dass das Kind irgendwas Schwerwiegendes oder Chronisches hat (Herzfehler oder so), würden wir es dann doch lieber privat über mich versichern, einfach um ihm dann die beste Behandlung zu ermöglichen.

Zum Glück hat man ja für diese Entscheidung einen gewissen zeitlichen Spielraum.

Nun aber meine Frage: Wie wird mein Kind unmittelbar nach der Geburt abgerechnet? Ich weiß doch im Krankenhaus erstmal noch nicht, ob das Kind in der GKV oder PKV landen wird, also kann ich doch den Ärzten auch nicht sagen, ob sie eine Privatrechnung an mich schicken sollen oder das mit der Kasse meines Freundes abrechnen sollen.

War jemand mal in der Situation? Wie handhabt man das?

Schon mal danke für eure Antworten,
LG Pingumom

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Ich dachte, man kann sich das gar nicht mehr aussuchen. In dem Moment, wo einer der Elternteile privat versichert ist, wird das Kind automatisch auch privat versichert.

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nein, das Gerücht hält sich hartnäckig. Das gilt nur, wenn der Privatversicherte mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient.

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Hallo!

Meines Wissens ist für die mit einer Geburt VERBUNDENEN Kosten immer die KV der Mutter zuständig - unabhängig, wie und bei wem das Kind anschließend versichert wird. Würde aber mal bei deiner PKV nachfragen...

LG,
Becca

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Hallo,
wir sind in der selben Situation ;)

Die Geburt und alles was im Anschluss daran, sprich U 1 und so im Krankenhaus erfolgt wird zunächst über die PKV abgerechnet.
Alles weitere könnt Ihr dann entscheiden, wenn Ihr zu Hause seit.

Unsere Kinder waren zuerst auch über den Papa in der GKV versichert.... da er aber nun im Ausland arbeitet, mussten wir die Kinder bei mir mit versichern, da das Grenzgängerabkommen nur für den Versicherungsnehmer, nicht aber die Familie gilt.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mich gerne anschreiben!

LG
Missy

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Hallo Pingumom,

die Geburt an sich wird natürlich über Deine Kasse abgerechnet. Du hast dann - soweit ich weiß - die Pflicht, Dein Kind beim besser Versicherten = Dich - mitversichern zu lassen.

Andrea

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Hallo,

----->Geplant ist, dass unser Kind über meinen Freund gesetzlich mitversichert wird (geht, weil wir die Vaterschaftsanerkennung schon vorgeburtlich gemacht haben). Sollte sich aber bei der U1 oder U2 noch im Krankenhaus herausstellen, dass das Kind irgendwas Schwerwiegendes oder Chronisches hat (Herzfehler oder so), würden wir es dann doch lieber privat über mich versichern, einfach um ihm dann die beste Behandlung zu ermöglichen.<-----


Möchtest du nur "dann" das beste für dein Kind???#augen#kratz

Gruß B.

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Hallo,
wir haben die gleiche Situation und wir haben dem KH gesagt, dass das Kind über den Vater in die GKV kommt.
Abgerechnet wurde privat. Ich habe im KH angerufen und gesagt, dass das ein Fehler sei. Nein, man rechne immer über Mutter ab.
Soweit so gut: Die Beihilfe hat gezahlt, die PKV nicht, weil die keinen Vertrag hatten. Ich also die Rechnung zurückgeschickt und dann haben die mit der GKV abgerechnet. Ich durfte es also der Beihilfe erstatten.
Beim zweiten Kind ging die Rechnung sofort zurück.
Ich kann Dir eine Anwartschaft in der PKV empfehlen. Die schließt Du sofort bei Geburt ab und wenn Du die Kids dann in die PKV haben willst erfolgt keine Gesundheitsprüfung mehr.
Ich habe mich auch bewußt für die GKV entschieden. Bislang haben die Kinder alles erhalten was nötig war.

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Hallo!

Ich bin auch in der PKV - mittlerweile mit 2 Kindern sogar 70% beihilfeberechtigt. Mein Mann ist in der GKV.

Beide meiner Kinder sind über meinen Mann familienversichert. Sowohl die Geburt als auch die U1 werden von der PKV bezahlt. Ab der U2 hatten wir nichts mehr zu machen, weil das dann die GKV übernommen hat. Wir haben aber schon im Krankenhaus gesagt, dass die Kinder über den Papa versichert sind.

LG
agentin007

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zu eurem plan, dass das kind nachher in die GKV kommt: das geht nur, wenn derjenige, der in der PKV ist, nicht über ein höheres einkommen verfügt als der, der in der GKV ist. hat der jenige in der PKV ein höheres einkommen bleibt nur PKV oder freiwillig gesetzlich (also extra, nicht über die familienversicherung, was sich dann eigentlich kaum lohnt wg. hohem beitrag und geringer leistung).

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das stimmt nicht. Derjenige der in der PKV ist darf nicht mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Dann kann das Kind auch in die GKV.

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Die Geburt selber zahlt natürlich deine Krankenkasse. Letztendlich sind es Kosten, die für dich anfallen. Die KK des Kindes zahlt erst, wenn mit dem Kind irgend etwas nicht stimmt und Sonderkosten anfallen. Ansonsten wird die gesamte Geburt und der damit verbundene KH-Aufenthalt von normalerweise 3-5 Tagen über die KK der Mutter abgerechnet.
Falls dein Kind (wir wollen es nicht hoffen, aber es kann ja passieren) tatsächlich eine Behinderung hat, dann ist es in der GKV tausendmal besser aufgehoben, als in der PKV. Es gibt hier fast täglich Diskussionen darüber, was besser ist. Suche einfach mal danach. Die PKV ist bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen sehr zahlungsunwillig. Normale Untersuchungen, die die GKV problemlos übernimmt, werden von der PKV nur mit Gutachten und endlosen Papierkrieg übernommen.Therapien werden gestrichen, obwohl X Ärzte und Therapeuten die absolute Notwendigkeit bescheinigen. Mutter-Kind-Kur ist nicht möglich. Haushaltshilfe gibt es nicht. Kind-krank-Tage gehen nicht. Wenn du dich genauer informieren willst über diese Problematik, dann geh mal auf rehakids.de und unter der Rubrik "Rechtliches" gibt es mehrere große Themen mit Problemen bei der PKV. Bei Beihilfe gibt es zusätzlich noch das Problem, dass alles, was die Beihilfe nicht zahlt, oft auch von der PKV nicht übernommen wird. Hilfsmittel werden übrigens auch häufig nicht übernommen.