Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Hallo zusammen....

ich habe die ganze Zeit Kinderzuschlag erhalten,
nun bekomme ich ab 1.2 Unterhaltsvorschuss.
Muss ich dann den Kinderzuschlag abmelden??

Ich bin alleinerziehend, und beziehe kein ALG 2 !!!

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Hallo.

Du musst eine Veränderungsmitteilung machen ... möglicherweise bekommst Du noch 7 Euro, wenn Du derzeit die kompletten 140,- Kinderzuschlag bekommst.

Gruß von der Hedda.

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Hallo,

sorry, dass ich mich jetzt hier so dazwischenhänge, aber heißt das, man bekommt keinen KInderzuschlag, wenn man Unterhalt /-svorschuß bekommt?

LG Anita

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Hallo.

Meistens nicht ... der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro.
Mit angerechnet wird der Unterhalt/Unterhaltsvorschuß ... der wird sozusagen als erstes darauf angerechnet. Unterhalt übersteigt meist die 140,- schon und bei Unterhaltsvorschuß in Höhe von 133,- bleiben dann noch 7,- übrig.

Eigentlich ist der Kinderzuschlag nur für Paare, die so gerade ihren eigenen Bedarf über Arbeitseinkommen decken können (es gibt darauf aber einen Freibetrag) oder arbeitende Alleinerziehende, die keinerlei Unterhaltsleistungen erhalten. Es wird ja auch das Einkommen in die Berechnung mit einbezogen.

Bei Alleinerziehenden mit einem geringen Einkommen plus Unterhaltsvorschuß greift dann meist eher ergänzendes Alg II und/oder Wohngeld fürs Kind. Wenn man selbst kein ergänzendes Alg II bekommt und seinen Bedarf genau decken kann und das Kind Wohngeld bekommt, bleiben z. B. bei Unterhaltsvorschuß noch 7,- Kinderzuschlag.

Hier wird es ganz gut erklärt:
http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=41054.html

Gruß von der Hedda.

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