Verringern Vermögenswirksame Leistungen die Höhe des Elterngeldes


Hallo,

mir stellt sich gerade die Frage, ob durch VVW die ja letztendlich das Nettogehalt um einen kleinen Betrag schmälern auch letztendlich das Elterngeld schmälern.

Oder wird der Betrag für die Elterngeldberechnung genommen, der vor Abzug des VVW entsteht?

MFG

amarilla

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Es zählt das was du NETTO auf dein Kto. überwiesen bekommst..

die VL bekommst du ja net aufs kto. sondern auf das SPar- BSV oder als was du es eben angelegt hast KTO.

Aber wenn wir mal ehrlich sind,.. wär selbst das jetzt ca 20 Euro mehr oder weniger (wenn du denn vollen VL betrag bekommst... ) das macht den bock dann ja auch net wirklich fett oder?

LG
Nic10704

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Das stimmt so nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Nettogehalt und dem Auszahlungsbetrag.

Dein Nettogehalt ist das Geld, bevor die VWL abgezogen werden. Es ist ja dein Geld, nur der Arbeitgeber überweist das für dich und ddadurch wird es sofort vom Lohn abgezogen.

Was letztendlich auf deinem Konto ankommt, ist für das Elterngeld vollkommen irrelevant. Es zählt einzig und allein das Nettogehalt und nicht der Auszahlungsbetrag.

LG beat

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Richtig erklärt!!!!

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Nein. Die Elterngeldstelle interessiert der Auszahlungsbetrag gar nicht. es interessiert der Brutto-Betrag abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und Werbungskosten und evtl. Steuerfreie Zuschläge!