Mietminderung...kennt sich jemand aus!?

Guten Morgen!

Ich habe ein ganz tollen Brief von der Stadt bekommen.... in ein paar Tagen fangen Kanalbauarbeiten in meiner Straße an und das ganze soll sich bis Ende des Jahres hinziehen!Die Straße wird voll gesperrt!

Kann ich Mietminderung von meinem Vermieter verlangen, obwohl er ja nichts damit zu tun hatt?

Ich freue mich jetzt schon auf das Jahr...gerade da das Schlaf- und Wohnzimmer zur Straße gerichtet ist und man alles hört!

Gruß ronic

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Wieso willst du das tun?

Ich werde es nie verstehen, warum einige Mieter ihren Vermietern gnadenlos einen reindrücken wollen....

Ich gehe mal davon aus, dass du da weiterhin in Frieden und Ruhe leben möchtest...

Wenn du meine Mieterin wärst und wegen notwendigen Bauarbeiten, die ich noch nicht mal veranlasst habe, die Miete mindern willst, wärst du die längste Zeit meine Mieterin. Oder du hättest in Zukunft keine wirklich schöne Zeit mehr da...


Echt, auf Ideen kommt man.... Wahnsinn...

Gruß
Sandra, die sich vielleicht mal überlegen sollte, ihren Vermietern eine Mietminderung aufs Auge zu drücken, weil ich wegen dem Straßenlärm und den bösen bösen Vögeln draußen, die wieder in unseren Garten anfangen zu lärmen, keine ordentliche Wohnqualität habe....

2

Da hatt aber jemand schlecht geschlafen!!!!!!

Da ich nun von morgens bis abends Lärm vor meiner Türe habe...mit dem Auto nicht mehr aufs Grundstück komme...deswegen!

Und das macht sich sehr gut mit einem Baby und den Einkaufstaschen erstmal nen km zu laufen eh ich zu Hause bin!

Soweit ich weiß kann sich doch der Vermieter das Geld von der Stadt zurück holen.......habe ich gehört!

Gruß

4

hallo,

das hat nichts mit schlecht geschlafen zu tun !!!!

stell dir mal vor: die rohre , das kanalsystem wird nicht saniert. und rucki zucki läuft die ganze sch... in DEINEN keller!!!

wer schreit dann laut mietminderung, da sachen kaputt, keller nicht nutzbar ???

richtig DU !!!!

gehe mit dem kniderwagen einkaufen, lade diesen voll, getränke kann dein mann ein oder 2 mal im monat heimbringen und gut is....

du machst viel lärm um nix...

sei froh, das saniert wird, BEVOR etwas passiert... arangiere dich mit der situation , mach das beste draus......


immer dieses agumen ,kleines baby etc....

werde erwachsen und meistere die situation souverän, denn es gibt durchaus möglichkeiten, mit der sache gut klar zu kommen...

nur wollen muß man wollen !!!!!!


wenn dir all das zu stresig ist, dann zieh halt um....

denn ich denke und hoffe nicht, das du mietminderung bekommst

gruß alex

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3

Achso, zur eigentlichen Frage:

Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht. Auf alle anderen Aussagen würde ich mich persönlich bei einen so heiklen Thema nicht verlassen.

Gruß
Sandra

7

Ich verstehe nicht, warum es manchen so schwer fällt rechtliches von moralischem zu trennen.

Wenn der Wohnwert nicht unerheblich gemindert ist besteht ein Anspruch auf Mietminderung.

Soll man zum Beispiel den Stellplatz weiter zahlen obwohl man ihn nicht nutzen kann?

Wer ein gesetzlich zustehendes Recht ausübt kann doch moralisch gar nicht so verkehrt handeln? Oder ist das Gesetz schon unmoralisch?

Meine persönliche Meinung:
Wer eine günstige Miete hat wird ohnehin nicht darüber nachdenken wegen aushaltbaren Baulärm die Miete zu mindern, um keine (zulässige) Mieterhöhung zu provozieren.

Wer eine sehr hohe Miete zahlt hat dazu aber auch mehr Anlaß.

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Natürlich ist sie im Recht dazu, aber mal ehrlich... rate mal wer als erstes rumschnauzt, wenn sie eine höhere Miete zahlen muss, weil der Vermieter auf die tolle Idee kommt, die modernisierte Kanalisation zum Anlass zu nehmen, die Miete zu erhöhen?

Wir zahlen deutschlandweit im Verhältnis sehr wenig Miete, örtlich gesehen liegen unsere Mietzahlungen schon sehr weit oben. Dennoch bin ich noch NIE auf die Idee gekommen, meinem Vermieter etwas von der Mietzahlung vorzuenthalten. Auch wenn diese rechtlich dazu in der Lage wären, sich das Geld vom Staat wieder zuholen.

Mein Gott, wir reden faktisch von ein paar Monaten, in denen sie ihr Grundstück nicht mit Auto befahren kann. Wahrscheinlich wird die Straße noch nicht mal komplett ganz gesperrt sondern immer nur einzelne Teile.

Und ihre Aussage, dass sie dann einen km mit Kind und Einkauf laufen muss, ist einfach lächerlich.
Will sie dann auch versuchen das Autohaus zu verklagen, wenn ihr Auto kaputt geht und sie dadurch nicht laufen kann?

Nur weil man rechtlich gesehen zu etwas in der Lage ist, muss man es nicht zwangsläufig auch auf Biegen und Brechen durchsetzen. Vorallem, weil die geplante Aktion höchstwahrscheinlich auch Konsequenzen für das weitere Mietverhältnis hat. Und ob es wirklich wert ist für ein paar Euro dieses Risiko einzugehen?


Gruß
Sandra

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lächerlich finde ich deine überreaktion.....du tust ja so als ob ich dir ans geld will!!!!

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Laut Mieterverein meiner Stadt kann man die Miete aufgrund Bauarbeiten vor der Wohnung (auch wenn der Vermieter diese nicht beauftragt hat) mindern.

Erkundige dich doch mal beim Mieterverein bei dir.

Gruß
Salat

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hallo salat!

danke für die info!

gruß

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Von der gesetzlichen Lage her, bist Du berechtigt die Miete zu kürzen, da der Baulärm zur Minderung der Wohnqualität führt, auch wenn Dein Vermieter nichts für den Lärm kann.

So sind leider unsere Gesetze in Deutschland.

Wenn Ihr bisher ein gutes Verhältniss mit Eurem Vermieter habt, würde ich mir die Sache aber dreimal überlegen, denn er wird sicher nicht begeistert sein, wenn Ihr die Miete kürzt.

Wegen des Stellplatzes würde ich mit dem Vermieter mal reden.

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" So sind leider unsere Gesetze in Deutschland "

Wieso leider ?

Was kann den der Mieter dafür ? Was kann der Mieter für seinen Verlust an Wohnqualität ? Nichts! Nichts! Rein garnichts!!

Der Vermieter aber pocht auf sein Recht pünktlich den vereinbarten Mietzins zu erhalten. Und zwar so, als sei alles in bester Ordnung. Alle Unanehmlichkeiten habe der Mieter widerspruchslos hinzunehmen. Man, wo läufst du denn ?

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Entschuldigung, was kann der vermieter dafür, dass die Kommune auf die Idee kommt die Kanäle zu sanieren??

Richtig, gar nix und dagegen machen kann er auch nichts.

Ich sehe Mietminderungen ein, wenn der Verlust der Wohnqualität auf die Kappe des Vermieters geht (Schimmel aufgrund Baumängel, Heizungsausfall usw), aber Dinge an denen der Vermieter auch nichts ändern kann und diese dann zu Lasten des Vermieters gehen zu lassen sind meiner Meinug nach nicht korrekt.

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Hallo Ronic,

in deinem Fall geht es um eine verminderte Wohnqualität. Eine solche gibt Grund zur Mietminderung.

Aber Vorsicht !

Wichtige Voraussetzung ist, dass du bei beginn der Strassenarbeiten vor deiner Wohnung deinem Vermieter eine Mangelanzeige machst. Diese solltest du aus Beweisgründen schriftlich machen und per Kurier-Boten oder Übergabequittung zustellen.

Merke: Ohne Mängelanzeige keine Mietminderung !

In dieser Mietminderung muss der genaue Grund angegeben werden. Auch die Aufforderung der Mängelbeseitigung binnen 14 Tage ( Kalender gucken und genaues Datum benennen ) muss enthalten sein.

Es mag für den einen oder anderen unverständlich erscheinen, dem Vermieter eine solche Mängelanzeige mit der gleichzeitigen Aufforderung diese zu beseitigen mit zu teilen, der Gesetzgeber schreibt dies aber so vor. Natürlich kann der Vermieter dafür nichts. Er könnte auch für sagen wir mal, Fluglärm nichts. Darauf kommt es aber nicht an. Worauf es entscheidend ankommt ist, kann der Mieter einen solchen Mangel wie Einschränkung oder Verlust der Wohnqualität durch z.B. Strassenbauarbeiten und dessen Lärm, Dreck, Staub,Behinderungen nachweisen. Das würde ja auch die genaue Führung eines solchen Mängel-Protokolls bedeuten. Nur so könnte man eine Mietminderung notfalls Gerichtlich durchsetzen.

Ein Mieterverein bzw. Mieterbund könnte da nochmal genau Rat geben.

Viel Glück!
Nobility

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#danke

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Tut mir leid, dass ich schon wieder widersprechen muss.

Der Gesetzgeber verlangt keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung um die Miete mindern zu dürfen. Folglich ist auch keine Fristsetzung notwendig.

Dem Vermieter muss der konkrete Mangel allerdings wie ausgeführt angezeigt werden (soweit der Vermieter von den konkreten Mängeln keine Kenntnis hat).

Die Mängelanzeige bzw. die Kenntnis des Vermieters von den KONKRETEN Mängeln muss der Mieter bei Bestreiten nachweisen können.

Gruß
parzifal