Steuererklärung außergewöhnliche Belastung Kinderwunsch

Hallo !
Es geht um die Steuererklärung.
Man kann ja die ICSI Kosten (Rechnungen der Klinik, Eigenanteil, Parkgebühren, Telefonate, Praxisgebühr) von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen - allerdings gibts da natürlich auch eine Bemessungsgrenze (z.B. Einkommen zusammen im Jahr liegt bei bis zu 51.130 Euro - dann sind es 5 % usw., müsst ihr mal googlen)

Meine Frage:
ich habe gelesen, dass nur was erstattet wird, wenn es an der Frau liegt ??
Was is`n das für`n Käse? :-[

Was ist, wenn es an Beiden liegt? Oder halt "nur" am Mann?
Wollen die mich veräppeln ?

Wer hat da Erfahrung und kann mir berichten?
Ich habe die Such-funktion schon aktiviert, da kam auch ein bißchen was.

Kennt sich jemand aktuell damit aus?

Vielen lieben Dank!

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Hallo,

wir haben die Kosten für die ICSI anstandslos abgesetzt bekommen. Wir sind unverheiratet und mein Partner hat es abgesetzt, weil das bei ihm besser passte. Auf den Rechnungen der Kiwu-Klinik waren die Namen von uns beiden.

LG,
Trulli

http://www.kinderwunsch-anwalt.de/kosten-einer-ivficsi-behandlung-mannliche-sterilitatsursache-sind-ausergewohnliche-belastung-gemas-%C2%A7-33-estg-selbst-bei-ungunstigen-erfolgsaussichten-der-behandlung/

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Hallo Miniplacebo!

Davon hab ich noch nie was gehört, also das man nur etwas wieder bekommt, wenn es am Mann liegt. Ich mein, woher soll das Finanzamt wissen, warum man eine ICSI macht??? Steht ja schließlich auf den Apothekenrechnungen nicht drauf (Beispielsweise...!) Woher hast Du die Info? Meine Steuerberaterin hat davon auch nichts verlauten lassen, als ich sie fragte, was ich alles sammeln soll...

Schreib doch mal Hais69 an, ich meine sie hätte einiges letztes Jahr wiederbekommen! #kratz

lg

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Danke!
Habe das gerade gegoogelt , da kam das irgendwo. Viell. ist das schon älter gewesen?
Wäre ja auch wohl ein Witz!

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Das ist Blödsinn ;-)
Es geht ja auch gar nicht speziell um die künstliche Befruchtung bei der außergewöhnlichen Belastung, sondern ganz pauschal um medizinische Leistungen, die man selbst tragen muss. Die kann jeder absetzen und den Grund dafür brauchst Du dem Finanzamt auch gar nicht offenzulegen. Das wäre ja noch schöner ;-)

Ihr könnt die Kosten also guten Gewissens auf der Steuererklärung angeben. :-D

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Ja ! Danke!
Das war etwas älter, was ich da gerade gelesen habe...

Das wäre ja wirklich ein Hohn !!!

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Hallo,

bei mir habe ich abgesetzt, wir sind nicht verheiratet, ich verdiene weniger, deswegen bin ich schneller über den Eigenbehalt!

Erst wurde abgelehnt, aber nach Widerspruch und dem Zitat dieser Entscheidung

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10224

haben die das nochmals korrigiert und es hat geklappt!

LG