Misstrauensantrag gegen Betriebsratsmitglied?

Hallo,

welche Vorraussetzungen müßten erfüllt sein, ehe man ein Misstrauensantrag gegen ein BR- Mitglied stellen könnte?

Bei uns ist diese Person zuständig für die Urlaubsplanung in der gesamten Produktion und die Verteilung der Schichten bei krank. Befindet sie sich damit nicht in einem Interessenskonflikt? Wahrung der AN-Rechte und Interessen der Geschäftsleitung?

LG Jana

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Wieso sollte da ein Interessenskonflikt bestehen? #kratz

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Es wird bei BR-Sitzungen beschlossen, was für die Personalteilung von Vorteil ist und nicht für die AN. #kratz

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Nur weil der AN, der auch Betriebsratsmitlied sein soll, für die Schichtpläne verantwortlich ist, soll ein Interessenskonflikt zwischen ihm und seiner BR-Arbeit bestehen #kratz Na das ist ja mal eine Sichtweise....

Derjenige, der für die Schichtplanerstellung nebst allem drum und dran verantwortlich ist, muss so wie so die Unternehmensinteressen vertreten, so wie jeder Angestellter eines Unternehmens, vollkommen egal, in welcher Position auch immer, egal, ob BR Mitglied oder nicht. Denn explizit er hat dafür zu sorgen, dass der Laden läuft, genug Mitarbeiter am Platz sind.

Wenn Euer Vorgesetzte direkt die Einteilung und Pläne machen würde, hätte ein normaler AN auch nur bedingtes Mitspracherecht. Denn vorrangig sind immer die Interessen es Unternehmens.

Was sollte Euer Unternehmen denn Deiner Meinung nach so böses vorhaben, dass es Dir so wehement austößt, dass ein BR Mitglied nun diesen Job bekleidet.

Gab es entsprechende Vorfälle? Oder wie?

Im Übrigen bedeutet BR Arbeit nicht nur im Sinne des AN uneingeschränkt da zu sein, sondern beinhaltet auch ein Geben und Nehmen zwischen Geschäftsleitung und BR.

Denn die Geschäftsführung kann einen BR absetzen, wenn er ganz dumm kommt.

LG Janette

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Also die Tatsache, das das von dir erwähnte BR Mitglied den Urlaub und die Schichten einteilt ist kein Grund für einen Misstrauensantrag.

Grundsätzlich kann ein BR Mitglied JEDEN Job innerhalb eines Unternehmens wahrnehmen.

Weder als Betriebsrat noch als Geschäftsleitung bewegt man sich in einem rechtsfreien Raum. Wie die Schichten zu planen sind und was bzgl. der Urlaubsplanung zu beachten ist ist entweder gesetzlich geregelt, in Tarifvereinbarungen oder in einer Betriebsvereinbarung. Dies gilt dann als verbindliche Regelungen für ALLE im Unternehmen, BR, Geschäftleitung und Mitarbeiter.

Mein direkter Kollege ist Betriebsrat und wir optimieren hier im Unternehmen die Prozesse und Abläufe. Natürlich ist es manchmal für ihn nicht ganz leicht, aber er trennt wann er als Betriebsrat unterwegs ist und wann als "normaler" Mitarbeiter und das klappt gut seit Jahren.

Im Rahmen seines Jobs ist er den Regelungen (s.o.) verpflichtet wie jeder andere Mitarbeiter auch und wenn er ein BR Tätigkeit wahrnimmt dann muss er sich an das Betriebsverfassungsgesetzt halten. Nachdem normalerweise sich die Betriebsräte auch die Themen aufteilen kann man ja auch ganz einfach alles "Probleme" von Mitarbeitern bzgl. Schicht, Urlaub etc an einen anderen "neutralen" BR übertragen, so dass es dann echt keinen Interessenskonflikt gibt.

naja und wenn dir der Typ insgesamt nicht passt, bleibt dir nix anderes übrig als ihn das nächste Mal nicht zu wählen oder dich selbst aufstellen und besser machen!

VG
Tanja

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Das leuchtet ein.
Diese Person hat zur Verstärkung noch einen Schichtleiter, der ebenfalls im BR ist. Auch er hat Weisungsrechte und nutzt diese gegen Interessen der AN.
Ich persönlich habe kein Prob mit dieser Person, weiß aber, daß sie BR interne Gespräche auch ins Personalbüro trägt, da sie ja direkt mit dem Personalchef arbeitet. Soll heißen, sie verdreht ein paar Tatsachen gegenüber des Chefs und läßt die AN im schlechten Licht dastehen so nach dem Motto "Die wollen ja nicht arbeiten."

Sowas beweisen können wird man nicht, da ja weder sie noch der Chef zugeben werden, daß sowas vorgefallen ist.

LG Jana