Elterngeld in Deutschland wohnen in der Schweiz arbeiten

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage.
Ich hab ein Jobangebot in der Schweiz wohne aber in Deutschland und will auch in Deutschland wohnen bleiben.
Hab ich Anspruch auf Elterngeld wenn ich in der Schweiz arbeite? Sonst muss ich das Angebot leider ablehen obwohl es ein toller Job ist.

Liebe Grüße

1

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass du dann nur den Sockelbetrag von 300 Euro bekommst, weil du dein Einkommen nicht in Deutschland versteuerst.

4

Hallo,

als Grenzgänger in die Schweiz versteuert man sein Einkommen auch in Deutschland, nur ein kleiner Teil wird als Quellensteuer in der Schweiz abgeführt.

Gruss Chris


2

Es gibt kein E
Elterngeld

http://www.anwalt.de/rechtstipps/elterngeld-arbeiten-in-der-schweiz-leben-in-deutschland-kein-anspruch_010724.html

3

Doch seit Januar 2009:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/elterngeld/#Eltern-Ausland

Elterngeld fuer Grenzgaenger in die Schweiz

Auch fuer den Fall, dass (beide) Elternteile in der Schweiz als Grenzgaenger arbeiten und in Deutschland ansaessig sind, steht diesen jetzt das Elterngeld zu. Bislang waren Grenzgaenger mit Arbeitgeber in der Schweiz ausgeschlossen, da die Betrachtung "arbeitgeberbezogen" war. Es kommt nur noch darauf an, dass die Voraussetzungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfuellt sind, somit ist nun eine "arbeitnehmerbezogene Sichtweise" massgebend.

Quelle: http://www.grenzgaenger-besteuerung-deutschland-schweiz.de/html/news.html

Gruss Chris

6

Ok, hab ich wieder dazugelernt.

5

Hallo,

Elterngeld fuer Grenzgaenger in die Schweiz

Auch fuer den Fall, dass (beide) Elternteile in der Schweiz als Grenzgaenger arbeiten und in Deutschland ansaessig sind, steht diesen jetzt das Elterngeld zu. Bislang waren Grenzgaenger mit Arbeitgeber in der Schweiz ausgeschlossen, da die Betrachtung "arbeitgeberbezogen" war. Es kommt nur noch darauf an, dass die Voraussetzungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfuellt sind, somit ist nun eine "arbeitnehmerbezogene Sichtweise" massgebend.

Quelle: http://www.grenzgaenger-besteuerung-deutschland-sc...ws.html

Gruss Chris

7

Ja, sofern dein Mann in Deutschland arbeitet, erhältst du Elterngeld. Bei mir hat das wunderbar geklappt. Selbstverständlich musst du dir die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub anrechnen lassen.

Achtung: Vor der Geburt gibt es in der Schweiz keinen Mutterschutz und nach den 14 Wochen musst du wieder deinen Arbeitsvertrag einhalten. Doch im Normalfall sucht man mit dem Chef das Gespräch und lässt sich dann vom Arzt ein paar Wochen vor der Geburt krank schreiben. Kurz nach der Geburt musst du dann sofort kündigen, damit du die 3 Monate Kündigungszeit einhalten kannst. Oder du versuchst für die restlichen 8 1/2 Monate unbezahlten Mutterschaftsurlaub zu bekommen, damit du dein Kind voll geniessen kannst und das Deutsche Elterngeld bekommst. Ohne netten Chef geht gar nichts..!