AU im Krankenhaus?

hallo ihr,
Ich bin im 7.Monat schwanger und liege seit Mittwoch im KH.Bis zum 14.1. war eine Au von meinem Frauenarzt ausgestellt.
Bereits im Dezember lag ich eine Woche auf der selben Station wie jetzt und bekam problemlos eine AU.
Nun wird mir gesagt,dass eine Au nicht ausgestellt werden kann,ich habe nur eine Ausfuehrung einer Aufenthaltsbescheinigung erhalten.

Kann ich diese kopieren und jeweils Arbeitgeber und Krankenkasse senden od. gilt diese nicht?Es ist ja schliesslich verpflichtend ab dem dritten Tag eine AU vorzulegen,oder?Zu meinem Frauenarzt kann ich ja schlecht gehen um mir eine ausstellen zu lassen.da ich ja stationaer aufgenommen bin und das KH nicht verlassen darf.

lg julia

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Hallo!

Und mit welcher Begründung? Das Krankenhaus kann dir sehr wohl eine AU mitgeben, zumindest bis zu einem Tag nach Entlassung, damit du dann wieder zum FA gehen kannst un der weiter entscheidet was passiert.

LG Ida

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Krankenhäuser sind gar nicht berechtigt AUs auszustellen. Sie stellen Dir lediglich eine Aufenthaltsbescheinigung aus.

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Hallo,

im hiesigen KKH gibt es auch solche "Aufenthaltsbescheinigungen". Die gelten aber auch als AU für den Arbeitgeber.
Ich würde einfach mal beim AG anrufen, ich denke schon, dass diese Bescheinigung reicht.

Liebe Grüße,
majixx

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Hier ist es auch so das keine AU ausgestellt wird, sondern die Aufenthaltsbescheinigung und die kannst du dem AG vorlegen. Die KK erfährt schon, das du im KH bist ;-)

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Wenn man im KH liegt,gibt es normalerweise keine AU.Du bekommst eine Bescheinigung vom KH und das reicht.Es darf eigentlich auch keine AU während der Zeit ausgestellt werden.

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Das Verfahren mit der Aufenthaltsbestätigung ist auch eigentlich üblich!

Is ja auch Verschwendung zusätzlich noch ne AU-Bescheinigung auszustellen! Is ja auch logisch, dass der, der im KH liegt, nicht arbeiten kann!

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Hey,

erstmal gute Besserung!!

Wie die anderen schon sagten ist das KH nicht berechtigt, in deinem Fall eine AU auszustellen. Es wäre nur dann der Fall, wenn du einen Dienstunfall hattest (also während deiner Arbeitszeit). Dann stellt das KH eine AU aus, weil es über die Berufsgenossenschaft läuft.
Die Aufenthaltsbescheinigungen reichen beim AG vorerst völlig aus. Sie sollte auch keine Diagnose enthalten, die für die Krankenkasse schon. Falls du die Möglichkeit hast, jemanden zum FA zu schicken, dann lass die eine Folgebescheinigung austellen. Oder der AG wartet eben darauf!

Lg Melle