wie läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung?

Hallo,
Vorgeschichte.
Mann und Frau leben jahrelang zusammen, sind nciht verheiratet.
Es gibt 3 Kinder, bei allen ist die Vaterschaft anerkannt.

Das Paar trennt sich, er wandert aus.
Sie merkt das es beim "letzten mal" eine Verhütungspanne gab, sie ist schwanger und steht aktuell kurz vor der Geburt.

Er lebt in neuer Partnerschaft, meidet seine Ex seitdem.
Er zahlt keinen Kindesunterhalt, da er das Luxusleben seiner Ex nicht unterstützen möchte (hartz4) (Anwaltstermin kommt, sowie das baby da ist) und fragt auch nicht nach den Kindern verlangt aber von der Mutter, regelmässige Entwicklungsberichte.

Wenn das Baby geboren ist, wird er natürlich als Vater angegeben.
Die Mutter zweifelt aber daran das der in absehbarer Zeit diese Vaterschaft anerkennt, vor allem weil die Mutter eben zum Anwalt geht und das ist natürlich das letzte.
Das Thema mit dem Anwalt wird eh noch ein riesen Ärger bringen.


Was passiert nun wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt?
Bekommt die Frau trotzdem Unterhaltsvorschuss?
Was wenn er die Vaterschaft abstreitet.
Was wenn er sich rausredet, das er nun im Ausland lebt?
Gibt es eine zeitl. Begrenzung die Vaterschaft anzuerkennen?
Gibt es Nachteile für die Mutter, wenn er dieses nciht tut?

Lg Seluna

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steht der Vater in der Geburtsurkunde?

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Hallo.

So lange die Vaterschaft nicht anerkannt/festgestellt ist, steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde.

Wichtig ist nur, dass man den Vater beim Jugendamt oder Anwalt angibt, damit diese weitere Schritte einleiten können (das Jugendamt über eine Beistandschaft, der Anwalt in Eigenregie ... also zunächst Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung, dann Einreichung einer Vaterschaftsfeststellungsklage). Dadurch bekommt man dann auch Unterhaltsvorschuß und Betreuungsunterhalt (bzw die ARGE springt gegebenenfalls für den Betreuungsunterhalt ein und nimmt den Vater in Regress).

Wenn der Vater bei Geburt des Kindes noch nicht anerkannt ist, ihn auf keinesfalls bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt angeben. Einfach alles, was den Vater anbelangt auf den Formularen freilassen!
Das Standesamt kennt nämlich nur den Status "eheliches Kind/anerkannte Vaterschaft" oder "Vater unbekannt/nicht festgestellt/anerkannt". Gibt man den Vater mit Namen an und das Standesamt kann den Status nicht zuordnen, kann es nicht die Geburtsbescheinigungen ausstellen, die man für die Beantragung von Eltern- und Kindergeld benötigt, bis ein Vater festgestellt ist.
Man kann dann den Vater nach Anerkennung/Feststellung auf der Geburtsurkunde nachtragen lassen. Wird der Vater über eine Vaterschaftsfeststellungsklage festgestellt, bekommt das Standesamt darüber automatisch Meldung und trägt den Vater im Familienbuch nach. Wenn man sich dann mal eine Kopie der Geburtsurkunde holt, steht er drin.

Mein Tipp ist es, das Ganze über einen Anwalt laufen zu lassen ... die arbeiten schneller.

Gruß von der Hedda.

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Hallo,
vielen dank für die Antwort.

Nochmal zur Sicherheit die Nachfrage.

Die Geburtsanzeige im Kh (die melden die Kinder beim Standesamt an) lasse ich das Feld "Vater" völlig frei?

Den Vater gebe ich dann beim Jugendamt und/oder Anwalt an?


Lg Seluna

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