Muss ich den Erzeuger in die Geburtsurkunde eintragen lassen.

Hallo liebe Leser,

Ich bin schwanger von meinem Ex.
Er wird mein Kind auch sehen dürfen, wenn er es will und wenn er denn auch herkommt. Er soll ja schließlich auch zahlen.

Muss ich ihn trotzdem in die Geburtsurkunde eintragen lassen?
Oder könnte er es anfechten?





Wie gesagt werde dem Kind seinen Erzeuger nicht vorenthalten, will nur nicht das er in der Geburtsurkunde steht.

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lieben Gruß Kitty


vielen Dank im voraus

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Natürlich musst du das. Ansonsten hast du weder Anrecht auf Unterhalt durch den Vater - der ja dann unbekannt ist - noch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt - da dieses ja nur "vorläufig" für den Vater in Vorleistung geht.

Wenn du dich nicht selber finanzieren kannst, bleibt dann nur Harz 4 - und dann muss der Steuerzahler dafür aufkommen, das du fälschlicherweise behauptest, dir sei der Vater des Kindes unbekannt. Das wäre dann eine Erschleichung von Sozialleistungen, und das ist strafbar (und moralisch verwerflich).

Dein Kind hat übrigens auch ein moralisches Recht zu wissen, wer der Vater ist. UND das dieser Vater auch in seiner Geburtsurkunde steht.

Der Vater kann übrigens auf einem Vaterschafttest bestehen, und spätestens dann wird er auf alle Fälle eingetragen. Er hat ein Recht darauf, in der Geburtsurkunde genannt zu werden.

Außerdem finde ich es sehr unreif von dir, biologische Tatsachen auf so eine kindische Art zu leugnen.

Gruß, Kite

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hallo..

musst du nicht eintragen lassen...hab ich auch nicht und bekomme seid 5 jahren unterhalt...

die vaterschaft muss er anerkennen und wenn er das nicht macht oder du nicht willst dann kannst kein unterhalt verlangen..

aber ich werde den vater noch nachtragen lassen...denn sonst hat mein kind kein recht auf´s erbe..denn die kinder sind die ersten blutsverwanten...

lg nicole

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Mich schüttelt´s grad.......#schock

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warum willst du nicht das er auf der geburtsurkunde steht?

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Ist Dein Ex so ein schlechter Mensch, dass Du ihn öffentlich zum Erzeuger herabqualifizierst?

Er soll nicht in die Geburtsurkunde aber zahlen. Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund?

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Hallo

-Oder könnte er es anfechten?-

Ja er kann auch eine vaterschaft anfechten lassen ... in beide richtungen gehen , a. des er der Vater ist , b. des er nicht der vater ist .. und dann wenn es raus kommt des er es ist , hat er auch ein recht ind er Geburturkunde zustehen .

Ich finde es aber ehröich gesagt SCHEISSE wenn du ihn von anfang an nicht eintragen lässt. Es ändert doch nichts am Sorgerecht oder an deine Rechte . Aber er ist nun mal der Vater , und du hast es dir wohl so ausgesucht sonst wärst mit ihm net in die Kiste ( ausser es war unfreiwillig dann tut es mir leid für die worte ) ...

Also lass ihn eintagen , des alleineige Sorgerecht bleit doch trotzdem bei dir , aber so weiss dein Kind mal wennigstens wer der vater ist falls er sich mal nicht drum kümmern sollte ...

Lg Martina

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Eine rechtssichere Auskunft über die Herkunft gehört nach der UN-Kinderechtskonvention zu den fundamentalen Menschenrechten jedes Kindes!
Dazu gehört auch der Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde, sofern er bekannt ist. Lügst du an dieser Stelle bewusst, begehst du nach meiner Ansicht eine schwere Menschenrechtsverletzung an deinem Kind.
Wäre ich an der Stelle des Vaters, würde ich dich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen und außerdem vor dem Familiengericht klar machen, dass du nicht in der Lage bist, Verantwortung für dein Kind zu übernehmen und ihm entsprechende Fürsorge zukommen zu lassen.
Sprich: Ich würde das alleinige Sorgerecht einklagen, weil du nicht die Reife besitzt, die elterliche Sorge zu übernehmen und ein schweres Verbrechen gegen dein Kind begehst. Glaub mir, damit käme ich durch!

So! Und jetzt beantworte mal endlich die 2 entscheidenden Fragen:
1. Warum hast du ein Kind mit diesem Mann?
2. Warum willst du ihn nicht in der Geburtsurkunde stehen haben.

OG, H.H.

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Hallo,

mal abgesehen von der Sachlage...

...würde mich jemand so aggressiv angehen, würde ich ihm was pfeifen, als auch noch irgendwelche Fragen zu beantworten...

Gruss,

Andrea

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Die Agressionen gehen eindeutig von der TE aus.
So ist es eben, wenn man in den Wald hineinruft ....

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***Er wird mein Kind auch sehen dürfen***

Du machst einen Denkfehler... es ist EUER Kind, nicht Deins. Er hat genauso Rechte und Pflichten wie Du.

Und wenn er so ein schlechter Mensch ist, dass er nicht in der Geburtsurkunde stehen soll - warum springst Du dann mit ihm in die Kiste ?? #gruebel

LG, Nele

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Macht Sinn, wenn er Unterhalt zahlen soll...

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Dafür muß er nur die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Das mit der Geburtsurkunde nichts zu tun.

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Hallo,

jetzt mal ehrlich, Dein Gehirn hat doch Arbeitszeit von zwölf bis mittags.

Dein Ex-Freund soll Unterhalt bezahlen für Euer Kind, sich aber nicht in der Geburtsurkunde eintragen lassen. Aufgrund welcher Tatsache soll er dann Unterhalt bezahlen? Rein rechtlich gesehen ist er in dem Fall nicht der Vater.

Mittags weniger Trash Talk schauen und dafür vielleicht mal ein bißchen bei wikipedia stöbern, dann kommen solche Sinnlos-Postings auch nicht zustande.

Grüße,

bob

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Na deine Informationsfülle scheint zu diesem Thema aber auch nicht gerade üppig zu sein.
Eine Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt reicht um Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Dazu muss kein Vater zur Geburt angegeben werden und erscheint somit auch nicht auf der Geburtsurkunde.
Das sind nämlich 2 Paar Schuhe.
Und dass es so ist weiß ich aus Erfahrung, da brauch man nicht Wiki dazu.

Auch wenn zugegebener Maßes es für den Vater sicher befremdlich sein kann, nicht als Vater auf der Geburtsurkunde zu erscheinen.(mir wäre es befremdlich nicht als Mutter eingetragen zu werden)
Aber nicht jedem Vater ist das wichtig dem reicht die Vaterschaftsanerkennung.

Karna

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an bob-andrews

ey wenn man keine ahnung hat einfach mal fresse halten

ich will dich mal sehen wenn du einen freund hast dem du vertraust
der dich dann vergewaltigt.

ja meinst das ist ein tolles gefühl

ihr könnt doch alle net weiter denken wie ihr scheißen könnt

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