Mietkautionskonto bekommen Kaution nicht frei?????????????

Hallo,

und zwar wir hatten Mietvertrag bis 31.12.10

Und ich habe eine Mietkautionskonto bei meiner Bank liegen wo ich damals die Kaution bahr eingezahlt hatte.
Jetzt hat uns unser Vermieter gesagt das er das Konto erst frei gibt wenn die Nebenkosteabrechnug vom letzten Jahr da war und wir diese beglichen Haben. Das Problem die Nebenkostenabrechnung erfolgt erst Juli/August#schock

Es steht im Geesetz der Vermieter hat umgehend, nach Übergabe der Wohnung ohne Mängel, die Kaution an den Mieter zu geben. Tolle Aussage! Bei uns wäre es aber bis Juli/August das wäre ein halbes Jahr vll noch länger????? Dürfe darf er es nicht jedoch machen es viele Vermieter.

Das Ding es ist so oder so verboten mit der Kaution die Nebenkosten zu bezahlen (steht im Gesetzt) und das geht auch mit Bußgeld einher.
Also wieso dann bis zur Nebenkostenabrechnug abwarten wenn er das Geld eh nicht davon bekommt.

Wir wollte unsere Küche damit bezhalen und sitze jetzt auf dem Trocknen, super.

Darf er das sooooo lange einbehalten wenn es doch Rechtlich verboten ist? Er muss ja nicht mal Geld holen er muss mir nur bescheinigen das ich mein Geld von der Bank hole.

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Hallo Sweetfrog,

er darf einen angemessenen Teil für die zu erwartende Nebenkostennachzahlung (wenn es denn zu erwarten ist und Ihr nicht etwa ein Guthaben erwarten dürft) einbehalten. Die restliche Kaution darf er nicht einbehalten. Fragt doch mal bei der Bank noch, ob eine Teilfreigabe möglich ist.

Gruß W.

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Das mit dem Teil hab ich jetzt auch gefunden denn er muss es ungefähr errechnen und uns aufschlüsseln und der Rest muss er freigeben denn wir habe 1180 euro kaution und so hoch sid keine nebekosten bei uns;-)

Er will ja alles behalten

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Natürlich darf die Kaution für die Nebenkostenabrechnung benutzt werden. Das Gesetz von dem Du schreibst, würde ich gerne mal kennen lernen. Vielleicht hast Du ja einen Paragraphen ?

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Jahresendabrechnung zurückhalten. Ich weiß nicht, wie Eure Abrechnung für 2009 aussah und inwieweit sich Eure Nebenkosten(vorauszahlungen) in 2010 geändert haben. Das kann der Vermieter besser abschätzen.
Einen Teil der Kaution muss er aber jetzt schon freigeben.

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Wo hast du das denn gelesen??? #kratz

SChau mal hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietkaution/mietkaution_rueckzahlung.htm

Nur mal EIN Beispiel! ALso euer Vermieter hat durchaus das Recht einen TEIL der Kaution einzubehalten um die Nebenkostenabrechnung zu begleichen!

#winke

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In welchem Gesetz steht denn all das, was Du behauptest?

Natürlich darf der Vermieter die Kaution für Nebenkostennachzahlungen verwenden und anteilig dafür auch einbehalten.

Ein gutes halbes Jahre ist überhaupt nicht außergewöhnlich, da habt Ihr noch Glück.

Gruß,

W

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Ich glaub du interpretierst da die Rechtslage etwas falsch. Richtig ist, dass der Vermieter die Kaution zeitnah nach dem Ende des Mietverhältnisses heraus geben muss, sofern keine Mängel vorhanden sind.
Richtig ist aber auch, dass er einen Teil der Kaution solange einbehalten darf, bis die Abschlußabrechnung der Betriebskosten vorliegen. Der Teil darf so hoch sein, wie die zu erwartende Nachzahlung.

Das mit dem "davon dürfen die Nebenkosten nicht bezahlt werden" hat eher damit was zu tun, als dass viele Mieter der Meinung sind die Kaution "abzuwohnen". Also quasi die letzten Monate keine Miete mehr bezahlen, weil man das ja mit der Kaution verrechnen könnte. Und das ist eben nicht erlaubt.