Nutzungsvereinbarung statt Mietvertrag?

Meine hochbetagte Mutter bewohnt seit 8 Jahren eine kleine Wohnung in einer Seniorenresidenz. Jetzt hat ihr der Geschäftsführer die fristlose Kündigung angedroht, weil sie angeblich seit drei Jahren keine Miete mehr gezahlt hat. Vorher gab es keinerlei Mahnung. Allerdings bestand eine Abbuchungsgenehmigung, von der die Gesellschaft offenbar aber seit drei Jahren nicht mehr Gebrauch gemacht hat, aus welchen gründen auch immer. Leider ist die vertragliche Grundlage kein Mietvertrag, sondern lediglich eine Nutzungsvereinbarung.
Wer kennt sich da aus?

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Wenn ein Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in der Kreide steht, kann der Vermieter fristlos kündigen. Soweit das Gesetz.
Der Mieter kann die fristlose Kündigung nur abwenden, wenn er die Mietschulden sofort und vollständig begleicht.

Wie man 3 Jahre (!) lang keine Miete zahlt und weder Mieter noch Vermieter merkt das, ist mir unverständlich.

Kann Deine Mutter denn die Summe aufbringen ?

Wenn nein, sofort Kontakt mit dem Wohnungsamt/Sozialamt aufnehmen.

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Ja kontrolliert deine Mama denn ihre Kontoauszüge nicht? Es fällt doch auf, wenn die Miete nicht mehr abgebucht wird. Immerhin handelt es sich dabei ja nicht um 20 Euro, die mal untergehen könnten.
Vermutlich ist diese Seniorenresidenz wie eine Genossenschaft. Da ist man ja nicht Mieter im klassischen Sinn, sondern Miteigentümer (man muss ja auch Anteile halten). Und als Miteigentümer gibts eben keinen Mietvertrag sondern einen Nutzungsvertrag. Wobei das rechtlich gesehen aber dann genauso gehandhabt wird wie bei einem Mietvertrag.

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So heiß wird das nicht gegessen. Ich würde jetzt erstmal die Kontoauszüge überprüfen und eine Anwältin prüfen lassen, ob das, was länger als 2 Jahre aussteht nicht ohnehin verjährt ist. Wenn sie nicht geprasst hat, dann muss ja das Geld noch irgendwo sein.

Ein Kündigungsgrund ist das, wenn sie nicht verjährte Beträge die wirklich offen sind zahlt, nicht.

Ruhe bewahren und Anwältin aufsuchen. Und vor allem die Auszüge prüfen.

Gruß

Manavgat