teilzeit in elternzeit?

wo liegt darin der vorteil?!
während des bezugs von elterngeld möchte ich nicht arbeiten, da das finanziell für mich nur nachteile hätte.
jetzt hab ich hier schon öfters gelesen, dass manche von euch z.b. 2 jahre elternzeit nehmen möchten, aber im 2. jahr wieder in teilzeit einsteigen möchten. warum beendet man dann nicht gleich die elternzeit und arbeitet teilzeit, ohne in elternzeit zu sein? irgendwie ist mir das nicht klar..
wer hilft mir? :)

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Mein Personalchef meinte dass man dann den vollen Rentenanspruch hat wenn man in Elternzeit ist. Wenn man Teilzeit wieder anfängt (ohne in Elternzeit zu sein) dann gelten eben nur Teilansprüche.

Daher werde ich dieses Modell wählen denn ich möchte eh nur mit 30h einsteigen und die sind ja genehmigt.

Liebe Grüße

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Ganz genau kann ich dir das nicht sagen - obwohl ich TZ arbeite und darum gekämpft habe, in EZ zu bleiben (bin aber Landesangestellte und da ist das etw komplizierter).

Soweit ich weiß, hat es was mit Kündigungsschutz, Arbeitsplatzsgestaltung bzw. Pausenregelung und Arbeitszeitregelung zu tun - wenn man noch in Elternzeit ist, hat man gewisse "Vorteile" - ob die allerdings allein der Kulanz des AG unterliegen oder ob man die soz einfordern kann, ist mir nicht klar.

G
Singa

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hallo,

ich habe zwei jahre elternzeit eingereicht, weil ich nicht wusste, ob ich für finn nach einem jahr einen kita-platz bekomme. gott sei dank hat das gut geklappt und wir befinden uns bis ende januar in der eingewöhnungsphase in der kita. das elterngeld habe ich mir bewusst auf ein jahr auszahlen lassen. ab februar gehe ich dann wieder für 30 std./woche arbeiten. mir wurde gesagt, dass ich nicht mehr std. in der woche arbeiten dürfe, da ich ja eigentlich noch in der elternzeit bin. wenn ich unbedingt hätte mehr arbeiten wollen, dann hätten wir meinen arbeitsvertrag "kündigen" müssen und einen neuen vertrag machen müssen. so wurde mir das jedenfalls gesagt. das ist mir aber alles zu ungewiss und zu kompliziert und ausserdem denke ich, dass 30 std/woche völlig ausreichend sind.

liebe grüsse, ivi & finn (24.01.2010)#herzlich

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mmh, also scheint das ja wirklich keine ganz einfache frage zu sein.

ich muss dazu sagen, ich bin beamtin und für mich ist der arbeitsplatz selbst eh sicher. vielleicht ruf ich sonst einfach noch mal eines der ämter an (nur meist wissen die's selbst oft auch nicht besser. jetzt im BV ham sie mir mal eben 300€ weniger überwiesen, weil ich ja angeblich in teilzeit sei...)

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Hallo,
ich habe auch im 2. Jahr Elternzeit wieder Teilzeit angefangen. Hätte ich die
Elternzeit beendet, hätte ich wieder Vollzeit arbeiten müssen - Teilzeitkräfte sind nicht so gern gesehen.....#augen
Grüße!

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Der Vorteil liegt unter andrem in folgenden Punkten:

1. Der Kündigungsschutz
2. die schwierigere Möglichkeit des AG den Teilzeitwunsch abzulehne
3. Den Anspruch auf den Vollzeitarbeitsplatz nach der Elternzeit
4. Die durchschnittliche Renteneinzahlung zusätzlich zu dem selbst eingezahlten Geld (also evtl. sogar mehr, als bei Vollzeitarbeit).
5. Die einfacherer Veränderung der Stundenzahl

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okay, also das sind ja alles punkte, die sich als beamtin eh einfach machen lassen. grad die flexible arbeitszeit, das ist bei mir überhaupt kein problem.

dankeschön :)

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Achso, dann gibts als Beamitn einen wesentlichen Punkt. Du kannst nur eine bestimmte Zeit beurlaubt werden insgesamt.
Elternzeit Zeiten zählen nicht dazu.
Und du kannst in Elternzeit unterhälftig arbeiten.

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Der Vorteil liegt darin, dass dein Arbeitgeber deinen Vertrag nicht ändern muss.
Es ist ja erlaubt, bis 30 Stunden die Woche während der Elternzeit zu arbeiten.

Würdest du nur ein Jahr Elternzeit beantragen, und dann Teilzeit arbeiten wollen, müsste der Arbeitgeber dir einen neuen Vertrag ausstellen.

Und ob der Arbeitgeber dann auch wieder dir eine Vollzeit-Stelle anbietet, wenn du wieder Vollzeit arbeiten willst, hängt dann ganz von ihm ab, dann muss er dir nämlich nicht mehr deine Vollzeitstelle wieder geben...dann hat
man Pech gehabt.

Und während der Elternzeit muss der Arbeitgeber dir gewähren, Teilzeit zu arbeiten, denn du hast das Recht dazu.

Ich werde auch 2 Jahre Elternzeit beantragen, und wenn ich dann für das Kleine nach einem Jahr einen Krippenplatz bekomme, werde ich auch im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten gehen.
Mein Vertrag, der auf Vollzeit ausgelegt ist, wird nicht angerührt, und nach den 2 Jahren kann ich dann wieder Vollzeit arbeiten gehen.
Du kannst auch 3 Jahre beantragen, und 2 Jahre Teilzeit arbeiten gehen, bleibt dir selbst überlassen.


Gruss
netan

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okay, danke. das ist ja das, was ich schon geschrieben hab. als beamtin im schuldienst darf ich jedes jahr neu bestimmen, wie lang ich arbeiten möchte.