Umzug mit Kind bei gemeinsamen Sorgerecht...

Hallo ihr Lieben,

habe mich jetzt mal durch das Netz geforstet und bereits herausgefunden, dass ICH als Mutter, wenn ich mit meinem jetzigen Ehemann umziehen möchte, das Einverständnis des für meinen in die Ehe mitgebrachten Sohn von dessen ebenfalls sorgeberechtigten Vater einholen müsste. Soweit habe ich das Gesetz verstanden... Alles zum Wohle des Kindes... Vollkommen verständlich und auch in Ordnung...

WAS ist aber, wenn jetzt der ebenfalls sorgeberechtigte Vater ohne Kind wegziehen will. Muss er dann auch mein Einverständnis einholen, sich von seinem Kind zu entfernen??? Denn das widerspräche ja auch dem Kindswohl, oder???

Oder ist das Gesetz diesbezüglich wirklich so einseitig gedacht? Denn dann würde ja mal wieder nur der Ex-Partner mit Kind - um es mal drastisch auszudrücken - auf die Launen des anderen angewiesen sein und sein Leben nach seinen Belangen ausrichten, während der andere tun und lassen kann, was er möchte, ohne Rücksicht auf sein Kind nehmen zu müssen.

Versteht mich nicht falsch, ich will hier keine Grundsatzdisskussion anfangen. Das Thema an sich ist schon traurig genug, aber irgendwie bin ich gerade bei meinen Recherchen auf dieses Thema gestoßen.

Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären.

LG

einfachich77

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Ja, das Gesetz ist so einseitig!

Ute

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wie der vater darf wegziehen ohne unser einverständnis?
und wir müssen fragen?

verstehe ich das richtig?#kratz

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Wieso einseitig?

Es findet doch gar keine unterschiedliche Behandlung statt.

Du kannst doch ohne Kind genauso ohne Einverständnis weit wegziehen wie der andere Elternteil.

Und das es ein Unterschied ist, ob jemand alleine umzieht oder mit dem gemeinsamen Kind müsste sich eigentlich aufdrängen.

Wenn Euer Kind beim Vater leben würde und Du zu Deinem neuen Partner ziehen möchtest soll Dir das Dein Ex verbieten können?

Gruß
parzifal

P.S.
Bei sehr guten Gründen für einen Umzug kann dieser im Einzelfall trotzdem gestattet sein.



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So betrachtet ist das richtig.
Wie ist es mit dem Kind?
Das betreuende Elternteil darf keine Distanz zwischen Kind und umgangsberechtigten Et schaffen.
Das umgangsberechtigte Et darf Distanz zwischen sich und dem Kind schaffen, womit dem Kind der umgang mit ihm erschwert wird.
Wo bleibt da die Fairness für das Kind?

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Nun in Frankreich darf keines der Elternteile mehr als 300 km wegziehen.
Nicht wegen Job, nicht wegen neuer Beziehung aus keinem Grund. Bis zur Volljährigkeit der Kinder dürfen die Elternteile höchsten 300 km auseinanderwohnen.

Wollen wir hier in D solche Gesetzte wirklich?

Ute

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