beschäftigungsverbot ambulanter pflegedienst

wollt mal fragen ob hier jemand erfahrung gemacht hat was beschäftigungsverbot bezüglich der arbeit in ambulanten pflegediensten betrifft. bin vollzeit berufstätig und wir wollen ein kind. aber ist das wirklich so das man schon ab dem 3. monat zuhause bleiben muss? oder kann man stundenweise im büro arbeiten?(bin stellv.pdl). und wie sieht das dann mit dem gehalt während der zeit aus?

danke für die antworten

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So bald Du weißt das Du schwanger bist darfst Du in der Ambulanten pflege nicht mehr arbeiten!
Beim einem Berufsverbot bekommst Du dein normales Gehalt weiter bis zur Elternzeit

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Sie ist stellvertretende PDL. Sie macht überhaupt keine Pflege regulär (eigentlich).

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Also die PDL, die ich kenne, arbeiten nicht direkt in der Pflege "draußen", sondern leiten das alles mehr oder weniger vom Schreibtisch. Diesen Job kannst du natürlich weitermachen. Du darfst nur eben keine Spritzen geben, die Menschen hochheben,...

Es gibt nicht ein BV für den ambulanten Pflegedienst, sondern für die PFLEGE-Tätigkeiten.

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also wenn du als stellv. pdl hauptsächlich bürotätigkeiten machst, ist es ja kein problem :)

ich arbeite in der amb. (intensiv)pflege und habe am anfang sehr leichte touren gefahren und hatte einen zivi oder eine schülerin bei mir.

durfte halt keinen nacht- und spätdienst (geht bei uns bis 22h) mehr machen.
zudem habe ich von anfang an ein teilweises bv bekommen..hab auch einen volle stelle und das hätte ich nicht mehr von den stunden her geschafft und darüber war ich dann auch froh. hab meist 4-5 stunden gearbeitet.

hab seit ca. nem monat bv, da ich zuletzt in der kinderkrankenpflege war, aber aufgrund fehlender immunität gegen cytomegalie darf ich das nicht mehr (waren alle unter 3 jahren) :(
...und jetzt wären die touren doch zu anstrengend...
also quasi bv im 6.monat bekommen.

ich weiß aber von manchen arbeitskolleginnen, dass sie auch länger (freiwillig) gearbeitet haben. so wie sie halt konnten.

muss sagen, dass meine chefs da sehr klasse sind und wirklich sehr viel rücksicht nehmen! :)

lg

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ach ja, und das gehalt ist gleich geblieben.

(außer dass die nachtzuschläge etc. wegfallen)

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In der Schwangerschaft unterliegst du ab dem ersten tag an dem du es bekannt gibst dem sogenannten mutterschutzgesetz, wenn dein Arbeitgeber dir einen Job einrichten kann (z.B. Büro) indem du ohne dieses gesetz zu mißachten arbeiten kannst, kannst/musst du durchaus auch noch voll arbeiten wärend der schwangerschaft. Nur alleine zu den Patienten fahren darf man nicht mehr, nicht mehr als 5 kilo regelmäßig heben, oder 10 kilo selten, nicht mit infektiösen patienten, nicht mit Körperflüssigkeiten (Blut,Urin,Kot etc.) usw. Gegen Büroarbeiten spricht nichts solange sie deinen Qualifikationen entsprechend und nicht unzumutbar sind.

sollte dein Ag nicht ind er Lage seind ir einen entsprechenden Arbeitsplatz einzurichten muss er dir ein BV ausstellen!

Gehalt wird wärend des beschäftigungsverbotes voll gezahlt, also das durchschnittsgehalt der letzten 3 monate vor dem BV OHNE sonderzulagen, also nur das reine Nettogehalt.(Das Gehalt holt sich der AG übrigens von deiner KK wieder)

Gruß littlequeen