Elterngeld und Elternzeit - need your help :-)

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, hier finden sich ein paar "Cracks" die mir Fragen bez. Elterngeld und Elternzeit beantworten können. Folgende Situation:

Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. MuSchu geht am 08.06.11 los, wir ziehen allerdings im April bereits zum werdenden Papa (ich nehme dafür Resturlaub + 1 Monat unbezahlten Urlaub). VET ist 20.07.11 - MuSchu geht demzufolge bis 14.09.11.

So jetzt zu den Fragen, ich hoffe es wird nicht zu kompliziert:

Grundsätzlicht möchte ich, aus diversen Gründen, nicht in meinen regulären Job zurück, mir diesen aber natürlich freihalten für alle Fälle. Mein Freund ist derzeit noch in einem befristeten Angestelltenverhältnis bis Ende 2012, Entscheidung über unbefristete Anstellung wird voraussichtlich erst im Dezember 2011 fallen.

- Daher würde ich, um sicher zu gehen, erstmal nur 6 Monate Elternzeit bei Arbeitgeber einreichen wollen. Kann ich das tun und die Zeit danach noch verlängern? Hab irgendwo gelesen, dass ich für die nächsten 2 Jahre nach Entbindung bereits den AG über den weiteren Verlauf informieren müsste... Sollte er allerdings nicht verlängert werden, wäre evtl. mein Job der Familienversorger...

- Angenommen ich beantrage beim Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit, müsste aber auf wichtigen Gründen, wie oben schon genannt, doch vorher wieder in den Job zurückkehren, geht das?

Ich werde für 12 Monate Elterngeld beantragen.
- Mein Freund würde gerne die ersten beiden Lebensmonate unseres Zwergerls ebenfalls Elternzeit nehmen (und max. 30 Stunden dabei arbeiten), ich erhalte in dieser Zeit ja noch MuSchu-Geld. Wird bei ihm dann die normale Elterngeldberechnung angesetzt und ich erhalte dann noch zusätzlich für 12 Monate Elterngeld? Also sprich, hätten wir in den ersten beiden Monaten mein MuSchu-Geld + sein Elterngeld?

- Wenn ich bei einem Arbeitgeber Elternzeit laufen habe, aber während des Elterngeldbezuges max. 30 Stunden zusätzlich arbeiten darf, darf ich das auch bei einem anderen Arbeitgeber tun? z. B. auf 400 € Basis?

Das wars erstmal, ich hoffe es war verständlich. Sonst bitte gerne Rückfragen :-)

Ich freue mich auf Eure Antworten und danke Euch jetzt schon

Liebe Grüße

kleinefamilie mit Krümelkind 07.05.06 und Würmchen ET 20.07.11

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Ich versuch mal auf deine Fragen zu antworten. Sollte sich der Fehlerteufel einschleichen, dann bitte drauf hauen.

Du musst dich für die ersten zwei Jahre Elternzeit festlegen. Wenn du also erstmal nur 6 Monate beantragst, dann muss dein Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen. Im Gegenzug kann er diese eben auch verweigern.
Andersrum ist es genau so. Wenn du ein Jahr beantragst und dann verkürzen willst, dann muss er auch zustimmen. Allerdings kann der AG das nicht einfach aus Schikane oder nach Nasenfaktor machen, sondern kann einer Verlängerung oder Verkürzung nur dann verwehren, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wenn er z.B. für 12 Monate eine Vertretung eingestellt hat und deren Probezeit rum ist, dann kann er dir eine Verkürzung der Elternzeit verwehren.

Ihr habt insgesamt Anspruch auf 14 Monate Lohnersatzleistung, wenn dein Freund auch Elternzeit nehmen möchte. Ihr könnt es also so machen, dass dein Freund, während du im Mutterschutz bist, Elternzeit nimmt und Elterngeld bezieht. Er darf in dieser Zeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Aber dann wird sein Elterngeld entsprechend geschmälert. Vermutlich wird er dann nur noch den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen. Du kannst dann noch bis zum 12. Lebensmonat eures Kindes Elterngeld erhalten (also ca. 10 Monate, wegen den 8 Wochen Mutterschaftsgeld).

Wenn dein Freund also die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt hättet ihr dein Mutterschaftsgeld + sein Gehalt auf die 30 Stunden + sein Elterngeld (Nettogehalt vor der Geburt - Nettogehalt während der Elternzeit und davon dann 65%).

Während deiner Elternzeit darfst du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Allerdings musst du dir vorher die Genehmigung bei deinem Hauptarbeitgeber einholen. Du darfst dabei auch nicht bei einem Mitbewerber (was beim öffentlichen Dienst ja nicht so einfach ist) arbeiten.

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Hallo seikon,

erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ich habe jetzt öfter gelesen, dass man sich für 2 Jahre festlegen müsste. Mich wundert allerdings dann der Umstand, leider hatte ich gestern daran nicht gedacht, dass Kolleginnen von mir auch mehrfach verlängert haben, meist nach 1 Jahr. Am besten, ich rede in diesem Fall mit meinem AG und erkläre die Situation. Ich kann schlecht 1 Jahr oder länger beantragen, wenn ich jetzt noch nicht beurteilen kann, wie unsere Situation weitergehen wird. Ich werde einfach nachfragen, dann weitersehen. :-)

Bez. der Elternzeit meines Freundes und arbeiten während dessen ist folgendes: nachdem sein Vertrag ja noch befristet ist er aber doch auch gerne eine Zeitlang voll für uns da sein möchte (er arbeitet im Schichtdienst) dachten wir uns, wenn er dem AG während der Elternzeit als Springer doch noch für eine gewisse wöchentliche Stundenzahl zur Verfügung steht und ich ebenfalls, sinkt die Möglichkeit dass er aufgrund der Elternzeit nicht fest übernommen wird. Ob dem so ist, steht natürlich in den Sternen, aber die erste Zeit mit seinem Zwerg kommt halt auch nicht wieder. Ob er nun dann nur noch den Sockelbetrag erhält + Gehalt oder nicht wäre nicht so tragisch.

Nochmal wegen der Zeit, ich denke nämlich ich hatte das immer falsch verstanden. Wir können also nicht z. B. sagen, er nimmt die Monate 1+2, ich dann die Lebensmonate 3-14 des Kindes oder?

Bez. des Mitbewerbers im ÖD hast Du grundsätzlich recht, wobei mein Haupt-AG und der AG (der auch im ÖD ist) bei dem ich dann jobben würde, zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge tun, daher würde das sicherlich gehen. Zumal es ja auch so ist, dass mein Haupt-AG bereits jetzt weiß, dass ich im Grunde nicht wirklich vorhabe wiederzukommen, weil wir a) ne gute Ecke wegziehen und ich b) während der Elternzeit eine Weiterbildung mache, mit der ich beim Haupt-AG nicht so wirklich viel anfangen kann.
Dennoch wird der Haupt-AG natürlich gehalten, denn es weiß ja erstmal keiner was so kommt.

Viele Grüße

kleinefamilie

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Wenn deine KOllegin dies tun durfte ist es nett, aber entspricht eben nciht geltendem Recht:

§16BEEG:
1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

Ausnahme ist, man ist Beamter, dann gilt das BEEG nicht!

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Du hast Recht, du musst dich für 2 Jahre festlegen, eine Verlängerung oder Verkürzung ist aus wichtigem Grunde möglich oder mit Zustimmung des AG.
Bei weniger als 12 Monaten angemeldetet Elternzeit bekomsmt du evtl. schon beim Elterngeldantrag Probleme (du musst in der Regel die Bestätigung der Elternziet beifügen).

Während du Mutterschaftsgld beziehst kann der Vater Elterngeld erhalten, aber die Moante gibts für dich nicht hinten drauf, also inklusive Mutterschutz nach der Geburt gibts nur 12 Monate Lohnersatzleistung!

Bei einem anderne AG nur nach Zustimmung des AG und es wird alles angerechnet.

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Liebe susannea,

auch Dir danke für Deinen Beitrag.

Bez. der 2 Jahre habe ich oben auf seikons Beitrag schon geantwortet. Ich plauder mal mit meinem Haupt-AG und gucke weiter, ich gehe davon aus, dass individuelle Absprachen möglich sein müssten.

Warum sollte es beim Elterngeldantrag Probleme geben, wenn ich weniger als 12 Monate Elternzeit beantrage?

Danke Dir und Grüße

kleinefamilie

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Weil sie dir dann auch nur die entsprechende Anzahl MOnate an Elterngeld genehmigen werden ;)

Du müßtest dann also die Monate später nachträglich beantragneund das kann dann dauern.

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Hallo,

für die ersten zwei Jahre solltest Du Dich festlegen. Aus wichtigem Grund kannst Du mit Zustimmung des Arbeitgebers bereits früher wieder anfangen. Aber im ersten Jahr während des Elterngeldbezuges wäre das nicht sinnvoll - wird nämlich angerechnet.

Wie weit zieht Ihr denn weg? Wenn Du nur 6 Monate einreichst - willst Du dann eine Wochenendbeziehung führen? Wer passt auf das KInd auf?

LG, Andrea

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Liebe Andrea,

bez. der Festlegung werde ich demnächst mit dem AG reden und sehen ob wir eine individuelle Regelung treffen können.
Da mein Freund derzeit nur bis Januar 2012 befristet ist, kann es durchaus passieren, dass ich auch während des ersten Jahres des Elterngeldbezuges (wollte eigentlich auch nur 1 Jahr beziehen) wieder arbeiten gehe um unseren Lebensunterhalt zu sichern.

Wir ziehen zum werdenden Papa, knapp 180 km weiter. Wir haben jetzt eine Wochenendbeziehung, wollen das ändern.
Sollte er nicht unbefristet angestellt werden, wird der Vertrag von ihm beim jetzigen AG gekündigt, da die erlaubten 2 Jahre Befristung dann rum sind. In seiner Branche wird er in der Gegend sehr wahrscheinlich auch nicht unbedingt etwas finden. D. h. im Umkehrschluss, wir würden alle zusammen zurückgehen müssen, damit der Lebensunterhalt durch meinen Job gesichert ist, was er dann auch wäre. Natürlich werden wir alles tun, das zu vermeiden, aber wissen werden wir erst vermutlich ab Ende 2011 ob der Vertrag weitergeht oder nicht.
Sollten wir wieder zurück gehen, wird er auf die Kids aufpassen, bzw. auf den Großen der KiGa und auf das Kleine er und die Krippe, wenn er wieder was hat.

Viele Grüße

kleinefamilie