2. Kind für Kindsvater, wieviel muss er Unterhalt zahlen?

Hallo,

ich stehe kurz vor der Geburt meines ersten Kindes und der Vater und des Kindes und ich haben uns jetzt getrennt. Er hat mir schon angedroht das er nicht zahlen kann/will und meint das wird vom Jugendamt berechnet.
Ein noraler Unterhaltssatz ist soviel ich weiß 225 eur?
Nun ist es so das der Kindsvater schon ein Kind aus einer anderern Beziehung hat und da 200 eur an die Mutter monatlich zahlt.
Wieviel kann und muss er mir denn zahlen? schaue ich jetzt in die Röhre mit meinem Baby? (der Unterhaltsvorschuss vom Amt 133 eur ist ja nicht sonderlich viel)

und was ist wenn der Kindsvater z.b. nur 100 eur zahlen kann? bekomme ich dann nur die 100eur oder werden die dann noch von irgendeinem Amt aufgestockt?

Wäre sehr danbar für eure Infos

1

Fur jedes Kind unter 6.Jahren liegt der Satz bei 225€!!!

Solange er arbeitet, wird sein Gehalt angerechnet und gerecht verteilt!!! Das macht das Jungedamt!!!

Dein Ex hat einen Selbstbehalt von 950€, alles drüber bekommen seine Kinder in gleichen Teilen!!!

Solange er zahlen kann, muss er es auch tun!!!

Beispiel:
Er hat ein Einkommen von ca. 1300€ Netto und davon darf er 950€ behalten = 350€!!!
Die werden auf 2 Kinder verteilt = 175€ pro Kind und die erste Frau bekommt dadurch weniger Geld, da du nun auch einen Anspruch hast!!!

So wurde es mir mal erklärt!!!

Ich hab zwar nur Zwillinge von einem Mann und er hat keine anderen Kinder, aber ich bin alleinerziehend und getrennt seit 1,5 Monaten!!!

Mfg

2

danke kuschel 022
das war auf jeden Fall verständlich für mich. Aber was ist wenn er weniger verdient als in deinem Beispiel? Das heißt dann bekomme ich und seine andere Ex nur 100 eur? DAs ist alles obwohl der Unterhaltsvorschuss (133eur) ja quasi drüber liegt?
Ich weiß gar nicht wie ich finanziell das alles meistern soll.

Dann weiß ich noch das sein Chef ihm unter der Hand quasi 100 eur aufs Konto überweist ohne das auf der GEhaltsabrechnung auszuweisen damit das Jugendamt davon nichts mitbekommt. Kann man das irgendwo angeben wo das nachgeprüft wird? oder hab ich da gar keine Chance?
Das ist doch mega ungerecht, der Mann macht sich ein schönes Leben, will auch seine Tochter sehen usw aber nicht zahlen und ich darf zusehen wie ich klarkomme.

3

Leider ist es dann so!!! Solange er bezahlen kann, springt die Unnterhaltsvorrschußkasse nicht ein!!!

Ich bekomme auch nicht alles, was mir zusteht!!! Ich müßte 550€ bekommen und es sind nur 259€ die dabei raus kommen + würde er in den nächsten Jahre ein weiteres Baby bekommen, wird das weniger!!!

Ist leider das Gesetz!!!

Solange du das nicht beweisen kannst, kannst du da leider nichts machen!!!

Ich muß auch noch zusätzlich Kindergelzuschlag und Wohngeld beantragen, um über die Runden zu kommen!!!

Mfg

4

Wegen den heimlichen 100€, die würde ich sonst beim Jugendamt angeben und er muss dann die letzten 3 Monat seiner Kontoauszüge vorzeigen!!!
Da wird dann ersichtlich, dass er regelmäßig 100€ bekommt!!!

weitere Kommentare laden
8

Reg Dich nicht auf. Vermutlich hast Du die ersten 3 Jahre ohnehin nicht genug Einkommen, so dass Du ergänzendes ALG2 beantragen kannst.

Du brauchst eine Anwältin, die den Unterhalt für das Kind und - falls Masse vorhanden - für Dich beitreibt.

Wenn Du kein/zu wenig Einkommen hast, dann läuft die Anwältin über PKH. Jugendamt kannst Du vergessen.

Gruß

manavgat

11

UHV wird nnur 72 Monate gezahl, von daher werde ich das erst in Anspruch nehmen, wenn mein EX mal arbeitslos wird!!!!

Ich bin damit zufrieden und die Ämter werden auch nur meine Einkünfte anrechen!!!

Mfg