Wie verfasse ich eine Beschwerde an die Agentur für Arbeit?

Ein liebes "Hallo" an Euch,

ich bin mit meinem Latein langsam am Ende.

Ich bin leider in der misslichen Lage, eine Beschwerde über meine SB bei der Agentur für Arbeit verfassen zu müssen. Dazu wurde mir durch die "Hotline" der Agentur für Arbeit geraten.

Tja, nun sitz ich hier und weiß nicht genau, wie ich es verfassen soll bzw. ob ich lieber gleich einen Anwalt einschalten soll? Dann würde ich das allerdings vorher mit meiner Rechtschutz-Versicherung abklären, ob die es übernehmen.

Ganz kurz zum Sachverhalt:
Bin im Februar in eine neue Wohnung gezogen - habe vorher alles mit der Agentur abgesprochen. Bei meinem Folgeantrag im September ist es der Sachbearbeiterin dann "plötzlich" aufgefallen, dass ich umgezogen bin. Ich betone nochmal: alles war abgesprochen.

So, ich musste dann alle Unterlagen der neuen Wohnung vorlegen. Habe ich auch ganz schnell getan. Die Unterlagen habe ich dann am 19. Oktober zurück bekommen, mit der Info: Neuberechnung folgt.

Seitdem (es ist heute genau 4 Wochen her), habe ich nichts mehr gehört und natürlich keinen Cent bekommen. Ich habe öfter bei der "Hotline" angerufen und gefragt, ob es dort etwas neues gibt und gebeten, dass sich meine SB wenigstens mal bei mir meldet, um mir den "Stand der Dinge" mitzuteilen - leider sehr erfolglos, obwohl es weitergeleitet wurde. Selbst an ihre Teamleiterin wurde es weitergeleitet - nichts.

Die Kosten laufen - selbstverständlich - weiter und ich rutsche immer mehr ab.

So, nun nochmal zu meiner Frage:
Wie verfasse ich eine Beschwerde über meine Sachbearbeiterin? (Laut Anraten der "Hotline")

LG
Sandra

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Hallo Sandra,

inwiefern war es "abgesprochen"?? Meines Wissens nach muss doch alles schriftlich bekanntgegeben werden/beantragt werden..!!???

Was ist denn für ein Stand bei der Hotline?? die konnten mir z.B. beim ALG1 immer den Stand mitteilen, ob es noch in der Prüfung ist, ob der Sachverhalt unklar ist oder ähnliches.. so wusste ich dann auch letztes Jahr, wann ich mit Geld rechnen konnte..

Wegen dem Schreiben, hier nen Textvorschlag:
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Folgeantrag für Leistungsbescheid xxxxxxxx vom xx.xx.xxxx



Sehr geehrte Damen und Herren, (oder hast Du nen Namen vom Vorgesetzten?)

leider wurde mein Folgeantrag vom xx.xx.2007 bis heute noch nicht entschieden. Mehrmalige Versuche meinen SB xxxx xxxxx zu erreichen oder einen Rückruf zu erhalten, scheiterten leider.

Ein Bescheid oder gar eine Zahlung ging bis heute nicht ein, so das die letzte ALG-Zahlung am xx.xx.2207 erfolgte und die Kosten nicht mehr gedeckt werden können.

Auf Anraten der Hotline wurde mich empfohlen mich an Sie zu wenden.

Ich bitte Sie um Veranlassung der Bearbeitung meines Folgeantrages sowie um Weiterzahlung..

MFG


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So in der Art würde ich es formulieren....

LG Mone

2

Hallo Mone,

vielen lieben Dank für Deine Antwort!!!

Schriftlich habe ich damals leider nichts bekommen. Ich war persönlich bei meiner SB und sie hat alles abgesegnet - allerdings nur mündlich. Jetzt im Nachhinein gebe ich Dir recht: schriftlich hätte es wohl mehr Sinn gemacht. Aber daran habe ich zu dem Zeitpunkt nicht gedacht, weil ich mich ja auf die Aussage verlassen habe - schön blöd, ich weiß!

Letzter Eintrag bei der Hotline ist der 31.10.07 mit dem Eintrag: "Antrag in Berechnung, Kundin muss sich noch gedulden."

Ich habe ja auch gedacht, dass sich meine SB wenigstens einmal meldet, weil ich so oft nachgefragt habe. Aber leider nichts.

Also nochmal:
vielen lieben Dank!!

Genau so werde ich das mal verfassen und dann persönlich abgeben. Die Hotline hat mir geraten, es direkt an die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit zu richten.

LG
Sandra

3

Hi Sandra,

schreib einfach den Sachverhalt nieder und als Betreff " Beschwerde über XY" und gebe eine Frist ein.

Wenn Du ALG II bekommst, gehe ich davon aus, daß Du nichts selbst verdienst und somit kannst Du beim Amtsgericht so einen Beratungsschein holen und damit zu einem Anwalt gehen. Du kannst aber auch direkt ans Sozialgericht schreiben und Klage erheben - allerdings muß da vorher ein winderspruchsfähiger Bescheid zu Grund liegen. Schau doch mal unter www.tacheles-sozialhilfe.de - da gibts gute Tips und Musterfriefe.

LG, Anja

4

Hallo Anja,

ganz lieben Dank für den Tipp und den Link. Ich werde mich heute abend mal sehr ausgiebig damit beschäftigen. ;-)

Ich werde jetzt gleich die Beschwerde persönlich abgeben. Ein wenig mulmig ist mir dabei schon, weil ich befürchte, einen "Stempel" meiner SB zu bekommen und dann immer Schwierigkeiten mit ihr zu haben.

Aber ich kann einfach nicht mehr ruhig dasitzen und warten, warten, warten.

Die -wirklich sehr sehr nette- Frau von der Hotline fragte, um welche SB es denn geht. Als ich ihr den Namen nannte sagte sie nur : "Oohh, ach so, aber mehr sag ich nicht." Für mich hörte es sich so an, als wäre die SB dort schon bekannt. - mag aber auch sein, dass ich es reininterpretiert habe.

So, nun werd ich mal zur Agentur gehen - allerdings mit gemischten Gefühlen.

Nochmal:
vielen vielen Dank!!!

LG
Sandra

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Sandra, mach Dich nicht verrückt..

Leider gibt es auch solche SB bei der Agentur.. meine war auch so ein Fall, die mir alles zumuten wollte, die mich innerhalb von drei Monaten 11x zum Termin zitieren wollte und die von mir in der Woche 20 Bewerbungen verlangte..

Díe Bewerbungen bekam sie, ich bewarb mich dank meines Werdeganges wirklich auf alles, da es mir auch egal war, ob ich Mini-Job mach, Teilzeit oder Vollzeit.. bzw da ich auch wusste, das ich in meinen eigentlichen Job eh kaum wieder reinkomme, vor allem nicht als erwerbsgeminderte Person die auch noch nen Kleinkind hat gggg. so reichte ich wöchentlich per Mail die Liste vorab ein, wann ich mich wo für welchen Job bewarb, was das Nachfassen ergab etc... die Papierausdrucke brachte ich ihr dann zweiwöchentlich in Kartons mit.. Kostete zwar Zeit und Nerven aber so konnte sie mir nix..

Als sie mich dann auch noch schikanierte und mich während einer über ihren Vorgesetzten genehmigten Englischmassnahme reinzitierte, platzte mir der Knoten.. den der Englischkurs war Vorraussetzung für eine Einstellung, sprich sie wusste, das ich nach dem Kurs ARBEITE...

Mein Chef rief dann stinksauer beim Arbeitsamt an, verlangte ihren Vorgesetzten, parallel setzte ich ein Schreiben auf, mit allen Terminen, Massnahmen ihrerseits und den damit verbundenen Ausgaben...

Die Dame ist nun strafversetzt und darf Registratur machen..

Also wenn sie Dir quer kommt, geh wieder an den Chef.. Ende..

Wir sind alle Menschen, auch die SB sind Menschen, doch sollten sie ihren eventuellen Frust nicht an Hilfesuchenden auslassen...

Mein vorheriger SB war nen Goldstück, der rief mich sogar aufm Handy an, wenn ein interessantes Stellenangebot reinkam, damit meine Bewerbung schon vor Veröffentlichung bei den suchenden Firmen einging.. der wollte auch nach unserem ersten Gespräch nur ne Bewerbungsübersicht per Mail haben... mehr net..

Alles Gute!!

Mone

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4 wochen???

das ist mehr als normal





hier musst du mindestens mit 4 wochen rechnen. als ich das erste mal alg2 beantragt habe habe ich 4 fast 5 monate KEINEN CENT gesehen.

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Hallo,

ich weiß nicht, wo "hier" ist, aber eine so lange Bearbeitungszeit ist weder normal noch im "Sinne des Erfinders".

Und bei vier bis fünf Monaten hättest Du Untätigkeitsklage einreichen können.
Es sei denn, es lag an Dir und es fehlten Unterlagen.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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nein, es lag an der arge. aber zum glück wohne ich in einem haus, das in familienbesitz ist.



ich glaube es waren + / - 4 monate und wenn man hier etwas beantragt oder was weiß ich dauert es normal 4-12 wochen bis man antwort oder einen bescheid erhält. außer man macht wirklich druck

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